nd-aktuell.de / 19.05.2021 / Ratgeber / Seite 23

Was betroffene Sparer auch jetzt noch tun können

Sparkasse Elbe-Elster kündigt Sparverträge

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät, der Kündigung zu widersprechen. Dazu stellt sie einen Musterbrief bereit. Außerdem sollten Sparer*innen prüfen lassen, ob ihre Zinsen falsch berechnet wurden.

Schon Ende 2019 hatte die Sparkasse Elbe-Elster einige Prämiensparverträge gekündigt, sich aber nicht an die Kündigungsfrist von drei Monaten gehalten. In Schlichtungsverfahren erreichten Betroffene Vertragsverlängerungen. Die Sparkasse versuchte es auch anders: Sie legte Kunden telefonisch oder per Brief nahe, den Vertrag selbst aufzulösen und möglichst in Alternativprodukte anzulegen. »Dieses Herausberaten aus einem bestehenden Vertrag kann bei einem so vorteilhaften Produkt wie dem Prämiensparen nicht seriös sein, allein, weil es derzeit schlicht keine ähnlich gut verzinsten Finanzprodukte zur Altersvorsorge mit geringem Risiko gibt«, sagt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB.

Nachdem sich offenbar nicht alle Prämiensparer zu einer eigenen Vertragsbeendigung überreden ließen, kündigt die Sparkasse jetzt wieder. »Nach unserer Auffassung darf die Sparkasse die uns vorliegenden Verträge nicht kündigen«, so Schaarschmidt. Denn hier verhält es sich anders als in Fällen anderer Institute, in denen Prämienstaffeln nur bis zum 15. Jahr ausgewiesen waren. »Laut vereinbarter Prämienstaffel hat sich die Sparkasse Elbe-Elster verpflichtet, die Prämien ausdrücklich bis zum abgedruckten 25. oder 30. Jahr zu zahlen. Das zur Rechtfertigung der aktuellen Kündigungen zitierte BGH-Urteil (Az. XI ZR 345/18) vom 14. Mai 2019 betraf aber nur den Fall, dass die im Vertrag abgedruckte Staffel mit dem Höchstzins im 15. Jahr endete. Dies ist ein erheblicher Unterschied«, so Schaarschmidt weiter.

Widerspruch anmelden

Geraten wird, der Kündigung zu widersprechen. Dazu können Betroffene den Musterbrief der VZB nutzen. Den Widerspruch sollte man spätestens bis zum im Schreiben genannten Kündigungstermin an die Sparkasse senden.

Wer seine regelmäßigen Sparbeiträge per Überweisung einzahlt, sollte das weiter tun. Auch sollte man die Zinszahlungen des Prämiensparvertrages prüfen zu lassen. Viele Geldinstitute zahlten jahrelang zu wenig Zinsen. Bei vorliegenden und berechneten Verträgen wurden nach Ansicht der VZB durchschnittlich über 4500 Euro zu wenig an Zinsen bezahlt. Damit konfrontiert zahlen einige Sparkassen zumindest teilweise nach. VZB/nd

Terminvereinbarung zur Beratung bei der VZB unter (0331) 98 22 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr), online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung[1] oder E-Mail-Beratung unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung[2]

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
  2. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung