Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Gesetz Ab 2026

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Das Aufholpaket über zwei Milliarden Euro sieht eine finanzielle Förderung von Nachhilfeunterricht und Freizeitangeboten sowie einen zusätzlichen Bonus von 100 Euro für jedes Kind aus einer sozial schwachen Familie vor. Um Lernrückstände abzubauen, soll der Nachhilfeunterricht gefördert werden.

Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln können die Länder in den Sommerferien Sommercamps und Lernwerkstätten organisieren, mit Beginn des neuen Schuljahres soll es unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern geben.

Im Bereich der frühkindlichen Bildung soll es bundesweit 1000 zusätzliche Sprach-Kitas geben. Gerade in sozialen Brennpunkten seien hier während der Pandemie Versäumnisse entstanden. Der einmalige Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro soll außerschulische Aktivitäten ermöglichen.

Vereine, Verbände und Organisationen bekommen Unterstützung, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten veranstalten zu können. Zudem unterstützt der Bund die Schulsozialarbeit. Auch Freiwilligendienstleistende können Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen unterstützen.

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) forderte die Länder auf, ebenfalls Geld zur Verfügung zu stellen. »Wo es um die Zukunft unserer Kinder geht, hilft ein strenges Sparprogramm nicht weiter, das gilt für den Bund, für Länder und Kommunen«, sagte DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Ein Teil könne die Krise wegstecken, aber Kinder aus belasteten Familien würden in der Pandemie noch weiter zurückgeworfen.

Beschlossen wurde von der Bundesregierung auch der Gesetzentwurf zur Ganztagsbetreuung von Schulkindern. Vorgesehen ist eine täglich achtstündige Betreuung bis zur vierten Klasse. Dabei ist der Schulunterricht allerdings mit eingerechnet. Der Rechtsanspruch soll grundsätzlich auch in den Ferien gelten, hier können die Länder aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen einführen. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch in Horten und Ganztagsschulen.

Die Umsetzung soll 2026 mit den Erstklässlern beginnen. In den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. AFP/nd

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