nd-aktuell.de / 21.05.2021 / Kommentare

Rassismus als Geschäftsmodell

DER FEIND STEHT RECHTS: E40 steht für »People of color«, KT für Kopftuch. Über Diskriminierung und wer damit Geld macht.

Stephan Anpalagan

Die Gefahrenlage war einigermaßen konkret. Wenn der Bundestag dieses Gesetz beschließen sollte, könnte die deutsche Wirtschaft dichtmachen. Dann kämen Massenklagen, unüberschaubare rechtliche Risiken und eine überbordende Bürokratie auf deutsche Unternehmen zu. Man wusste von Menschen, die von Stadt zu Stadt ziehen würden, um deutsche Unternehmen wegen diskriminierender Praktiken zu verklagen und sich so zu bereichern. Antirassismus als Geschäftsmodell gewissermaßen. Die Deutschen wären den Machenschaften bösartiger Fremder schutzlos ausgeliefert. Das war im Jahr 2006.

Die Rede ist vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Sinn und Zweck dieses Gesetzes war es, »Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen«. Die Inbrunst allerdings, mit der deutsche Unternehmen, deutsche Arbeitgeber, deutsche Vermieterinnen und Anbieter deutscher Waren und Dienstleistungen dieses im Kern harmlose wie selbstverständliche Gesetz bekämpften, hätte stutzig machen müssen. Galt nicht ausgerechnet hier der vielbeschworene Satz: »Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten«?

Später stellte sich heraus, dass es einiges gibt, was es zu verbergen gilt. 10 Jahre nachdem das Gesetz in Kraft trat, untersuchte die Ökonomin Doris Weichselbaumer, wie es um die Gleichbehandlung in deutschen Unternehmen steht[1]. Dazu versendete sie 1.500 identische Bewerbungsschreiben. Personalisiert waren die Anschreiben und Lebensläufe jedes Mal auf dieselbe dunkelhaarige Frau, die sie mal als »Sandra Bauer« und mal als »Meryem Öztürk« vorstellte. Sandra Bauer wurde bei 18,8 Prozent aller Bewerbungen zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Meryem Öztürk in 13,5 Prozent der Fälle. Und Meryem Öztürk mit Kopftuch in 4,2 Prozent der Fälle. Eine Frau mit türkischem Namen und Kopftuch muss sich also 4,5 Mal so häufig bewerben wie eine Frau mit deutschem Namen und ohne Kopftuch. Bei identischem Lebenslauf. Deutsche Unternehmen, dies war nun wissenschaftlich erwiesen, haben in Sachen Rassismus eine Menge zu verbergen.

Das weiß auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu berichten. Jenseits der »formalen« Ablehnung im Bewerbungsverfahren, fallen einzelne Betriebe gar damit auf, dass sie explizit »keine Araber« in ihrem Unternehmen beschäftigen wollen. Ein Umstand, den viele Bewerberinnen mit Zuwanderungsgeschichte bereits erahnten, der in einem konkreten Fall aber nur deshalb öffentlich wurde, weil die Geschäftsführerin eines Architekturbüros so doof war und eine entsprechende Absage versehentlich an den Bewerber geschickt hat. Es gibt Fälle, in denen Sportwarenverkäufer keine »Afrikaner« in ihren Filialen einstellen wollen, weil es mit diesen immer »Stress« gäbe. Und die so schlau sind, es den Abgelehnten als WhatsApp-Sprachnachricht zu versenden. Solche Fälle sind, davon ist auszugehen, keine Seltenheit. Öffentlich werden sie allerdings nur dann, wenn einzelne Mitarbeiter ihren Rassismus versehentlich der falschen Person gegenüber artikulieren, wenn eine E-Mail versehentlich an den falschen Empfänger versendet wird oder wenn ein Whistleblower rassistische Praktiken öffentlich macht.

Wie im Fall der Bremer städtischen Wohnungsbaugesellschaft Brebau.[2]

Die teilt ihre Wohnungen und die Bewerberinnen für Wohnungen in Kategorien ein. Was nicht grundsätzlich falsch ist. Schließlich macht es einen Unterschied, ob sich eine Wohnung für ein Pärchen, eine WG, einen Single oder eine Familie eignet. Ob sich Bewerber bestimmte Wohnlagen leisten können, einen Wohnungsberechtigungsschein haben und so weiter und so fort.

Die Brebau ging allerdings noch einen Schritt weiter. Sie kategorisierte auch, ob die Bewerberinnen »westlich integriert« waren, einen »Migrationshintergrund« hatten oder mit der »deutschen Kultur« vertraut waren. Manche Wohnungen wurden mit einem Sperrvermerk versehen: »Keine 'People of Colour' (dazu gehören auch Sinti, Roma, Bulgaren, Rumänen)«. Solche Wohnungen wurden mit der Abkürzung »E40« versehen. Wer ein Kopftuch trug, bekam in der Bewerberinnenakte das Kürzel »KT« eingetragen. Warum die Brebau das so machte, schildert ein Whistleblower folgendermaßen: »Zur Begründung heißt es, wenn wir das jetzt nicht so machen, dann bekommen wir die ganzen Molukken, die wollen wir hier nicht.«

Die ganzen Molukken. Die wollen wir hier nicht.

Damit die von Rassismus Betroffenen dem Wohnungsbauunternehmen nicht auf die Schliche kommen, haben sich die Verantwortlichen auch etwas superschlaues ausgedacht.

»Etwa für den Fall, dass sich ein Wohnungsbewerber direkt in der Brebau-Zentrale an der Schlachte bewerben und die Angaben auf dem Bildschirm kontrollieren wolle. Mittels einer Tastenkombination könne das Brebau-Personal binnen Sekunden alle verfänglichen Daten verschwinden lassen und später – mit einer anderen Kombination – wiederherstellen.«

Als das Bremische Regionalmagazin »buten und binnen«, dem all diese Informationen vorliegen, von diesen Umtrieben erfuhr, schickte die Redaktion vier Lockvögel bei der Brebau auf Wohnungssuche. Zwei Weiße und zwei Nichtweiße mit den Namen Tim Schoenian, Felix Arndt, Livingsoul Dupe Igunbor und Karim El Korhaly. Die Nichtweißen mit mehr Geld und größerem Budget als die Weißen. Das Ergebnis:

»Nur zwei haben von der Brebau Wohnungsangebote bekommen – die beiden Weißen. Karim wurde auf Nachfrage mitgeteilt, der Wohnungsmarkt in den entsprechenden Stadtteilen sei derzeit leergefegt. Livingsoul wurde gar nicht erst geantwortet. Der Name und die Herkunft eines Menschen reichen bei der Brebau aus, um darüber zu entscheiden, welche Wohnung ihm angeboten wird – und welche eben nicht.«

Wer auf solche Ungeheuerlichkeiten hinweist, muss sich von konservativen Politikern und Teilen der Medienlandschaft vorwerfen lassen, er würde »Antirassismus als Geschäftsmodell« betreiben. Man würde lieber über Namenskonventionen streiten als über die Lebensverhältnisse der Menschen in diesem Land.

15 Jahre nach der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird durch einen Informanten bekannt, dass eine städtische (!) Wohnungsbaugesellschaft bei der Vergabe von Wohnungen einen heimlichen Ariernachweis eingeführt hat. Dass Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Namens keine Wohnungen in diesem Land finden. Dass Unternehmen »keine Araber« und keine »Afrikaner« im Unternehmen wollen. Und trotz alledem sind die Massenklagen ausgeblieben, gibt es bis heute keine rechtlichen Risiken für Unternehmen mit derart menschenverachtenden Praktiken in ihrem Betrieb.

Teile der Medienlandschaft, die zahllosen Talkshows in diesem Land, die Titelseiten und Sendungen mit der Diskussion um das Gendersternchen füllen, die abgehalfterte Schauspieler und Bundestagspräsidenten in ihre Formate einladen, damit die sich dort benachteiligt und diskriminiert fühlen können, schweigen zu solchen eklatanten Grenzüberschreitungen, verharmlosen sie und hoffen darauf, dass sich diese Dinge »versenden«. Dass wir demnächst wieder zur Tagesordnung übergehen können, um wieder hübsch auf »Araber« und »Afrikaner« draufzuhauen.

Rassismus und Menschenfeindlichkeit ist in Deutschland ein Geschäftsmodell. So wie früher in diesem Land. Eigentlich so wie immer.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1026227.mit-tuch-auf-dem-kopf.html
  2. https://www.ardmediathek.de/video/panorama/bremer-baugesellschaft-wohnungen-nur-fuer-weisse/das-erste/Y3JpZDovL25kci5kZS9lY2I4ZWFlYS1hODg5LTRjZTQtOWExYy1iMzg2OGYwY2U0ZWI/