nd-aktuell.de / 26.05.2021 / Politik / Seite 4

Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Qosay K. starb im März in einer Zelle. Staatsanwaltschaft sieht keine Hinweise auf Fremdverschulden

Peter Nowak

Einer der Todesfälle, die die Initiative »Death in Custody« [1]registriert hat, ist der von Qosay K. Der gebürtige Iraker war ein kräftiger junger Mann ohne bekannte Vorerkrankungen. Dennoch starb er am 5. März in einer Polizeizelle im niedersächsischen Delmenhorst. Jetzt wurden die Ermittlungen gegen die Polizist*innen eingestellt, die ihn in Gewahrsam genommen hatten.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg erklärte vergangene Woche, man habe am Leichnam des 19-Jährigen keine Hinweise auf Fremdverschulden gefunden. Schon wenige Tage nach seinem Tod hatte die Behörde mitgeteilt, Gewalteinwirkung von außen könne als Todesursache ausgeschlossen werden. Angehörige und Freunde von Qosay K. hatten das Vorgehen der Beamten hingegen scharf kritisiert. [2]Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, hatte daraufhin eine »Hetzkampagne« gegen die Polizei beklagt. »Dieser tragische Unglücksfall darf nicht dazu benutzt werden, völlig unberechtigt Hass und Hetze gegen die Polizei zu verbreiten«, erklärte er.

Die Kritiker*innen des Polizeieinsatzes verwiesen auf die Festnahmesituation. Nach Angaben von Augenzeugen hatte sich Qosay K. einer Drogenkontrolle durch zwei Zivilpolizisten zunächst entzogen, wurde wenig später aber gestellt. Er wehrte sich, und es kam bei seiner Festnahme zum Einsatz von Pfefferspray. Dass K. später auf der Polizeiwache kollabierte, hatte laut Staatsanwaltschaft nichts damit zu tun.

Die genaue Todesursache bleibt indes weiter ungeklärt. Im Magen des jungen Mannes wurden chemische Substanzen gefunden, die viel Wasser binden und für eine Schädigung des Magen-Darm-Trakts verantwortlich sein könnten. Wie sie in den Magen von K. gekommen sind, ist nicht mehr zu ermitteln. »Konkretere Feststellungen« zur Todesursache seien »auch bei nachträglichem Abgleich sämtlicher Untersuchungsergebnisse« nicht möglich gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Sie sieht auch keine Belege für eine unterlassene Hilfeleistung seitens der Polizist*innen. Zeug*innen hatten erklärt, K. habe nach Wasser verlangt, das ihm aber nicht gegeben worden sei. Von seiten der Staatsanwaltschaft hatte es geheißen, am Ort der Ingewahrsamnahme habe es kein Wasser gegeben, K. habe aber auf der Polizeidienststelle mehrfach Wasser bekommen. Von unterlassener Hilfeleistung könne auch deswegen nicht gesprochen werden, weil aus einem Bericht der Rettungssanitäter*innen für die Beamt*innen nicht ersichtlich gewesen sei, dass sich K. in einem kritischen Gesundheitszustand befunden habe. Nachdem er in der Polizeiwache zusammengebrochen war, wurde er sofort ins Krankenhaus gebracht, wo er kurz darauf starb.

Die Bremer Rechtsanwältin Lea Voigt, die die Eltern des Toten vertritt, kritisiert die Verfahrenseinstellung deutlich. Die Eltern haben gegen alle an dem Einsatz beteiligten Polizist*innen Strafanzeige erstattet. Die Einstellung des Verfahrens sei für die Familie völlig überraschend gekommen, sagte Voigt im Gespräch mit »nd«.

Sie hätten »bislang kein umfassendes rechtliches Gehör erhalten«, moniert Voigt. Die letzten Untersuchungsergebnisse, auf die die Staatsanwaltschaft in ihrer jüngsten Erklärung Bezug genommen habe, lägen den Eltern nicht vor. Zudem sei ihnen keine vollständige Akteneinsicht gewährt worden. Auch inhaltlich ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen die Polizist*innen einzustellen, für Voigt schwer nachzuvollziehen.

Die Anwältin verweist auch darauf, dass die Beamt*innen Qosay K. »nicht von der Wirkung des Pfeffersprays befreit« haben. Auch das Argument der Staatsanwaltschaft, die Polizist*innen hätten dem Mann kein Wasser geben können, weil keines vorhanden war, lässt Voigt nicht gelten. »Sie haben ihm Wasser verweigert, obwohl es ein leichtes gewesen wäre, welches von der Anwohnerin vor Ort oder auf anderem Wege zu beschaffen«, erklärt sie.

Voigt betont zudem, es habe aus juristischer Sicht gar keinen triftigen Grund dafür gegeben, dass K. auf die Wache gebracht wurde. Die Anwältin kritisiert auch, dass das Verfahren eingestellt wurde, obwohl die genaue Todesursache noch ungeklärt ist. »Diese Frage muss mit sachverständiger Unterstützung aufgeklärt werden«, fordert Voigt. Sie kündigte an, dass sich die Eltern des Toten mit allen juristischen Mitteln gegen die Verfahrenseinstellung wehren wollen.

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Das sei auch nötig, weil die letzten Untersuchungsergebnisse, auf die die Staatsanwaltschaft in ihrer Presseerklärung Bezug nimmt, ihr nicht vorlägen. Eine von den Anwälten der Eltern angekündigte Stellungnahme habe die Behörde ebenfalls nicht abgewartet.

Links:

  1. https://deathincustody.noblogs.org/
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1150829.irakers-qosay-k-toedlicher-polizeigewahrsam.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151086.rassistische-polizeigewalt-das-ganze-system-ist-schuldig-wie-die-hoelle.html