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Einkäufe in Polen wieder leichter möglich

Was ist im kleinen Grenzverkehr zu beachten?

  • Lesedauer: 2 Min.

Ich wohne in Grenznähe zu Polen und nutze sehr oft den kleinen Grenzverkehr. Was muss ich als Geimpfte beim Besuch in Polen beachten?
Julia V., Frankfurt (Oder)

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können wieder zum kurzen Einkaufsausflug über die Grenze nach Polen fahren - ohne Corona-Quarantäne und negativen Test bei Rückkehr. Mit der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes ist das seit dem 13. Mai möglich. Wer für weniger als 72 Stunden direkte Verwandte ersten Grades besucht oder für bis zu 24 Stunden zum Einkaufen oder Kurzausflug nach Polen fährt, braucht weder Quarantäne noch Test, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Dominik Lenz.

Polen verlangt allerdings nach den geltenden Regeln bei der Einreise weiterhin einen Test, um Quarantäne zu verhindern - egal, wie lange man dort ist. Ausgenommen davon sind Geimpfte und Genesene.

Nach Auskunft von Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg, gilt Polen als Hochinzidenzgebiet. Deshalb sind auch die großen Einkaufszentren nach wie vor geschlossen. Aber man kann in Lebensmittelgeschäften, Drogerien oder Apotheken einkaufen. Auch ein Besuch in einem Friseur- und Kosmetiksalon ist grundsätzlich möglich. Dafür ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert.

Dem Vernehmen nach stehen weitere Lockerungen seitens der polnischen Regierung in Aussicht. Demnach sollen Einkaufszentren, Möbelhäuser sowie Baummärkte demnächst wieder öffnen dürfen.

Ebenso wie in Deutschland ist auch in Polen das Verzehren von Speisen in Gaststätten momentan nicht erlaubt. Die Abholung von bestellten Gerichten ist aber möglich. Ab Mitte Mai sollten Gaststätten wieder im Außenbereich servieren dürfen.

Wichtig ist der Hinweis, dass auch in Polen unverändert eine Maskenpflicht gilt, und zwar nicht nur in Geschäften oder auf Märkten, sondern auch auf der Straße. Genau wie in Deutschland ist als Mund-Nasen-Schutz nur noch eine medizinische oder eine FFP-Maske zugelassen. nd-Ratgeberredaktion

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