nd-aktuell.de / 02.06.2021 / Ratgeber / Seite 23

Veränderte Fahrleistung in Corona-Zeiten

check24 zu kfz-Versicherungen

Ein wichtiges Kriterium für Versicherer ist die Angabe zur jährlichen Fahrleistung. In der Regel gilt: Je mehr Kilometer Fahrzeughalter zurücklegen, desto teurer die Versicherung. Durch die Corona-Maßnahmen, wie Arbeiten im Homeoffice, haben viele Autofahrer weniger Kilometer zurückgelegt als gedacht. Das sollten sie ihrem Kfz-Versicherer unbedingt melden.

»Für 2021 gibt es für viele die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung«, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. »Zwei Drittel aller 2020 über CHECK24 abgeschlossenen Kfz-Versicherungen beinhalten beitragsfrei den sogenannten ›Corona-Schutz‹. Wer rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahrs eine geringere Fahrleistung meldet, erhält eine Rückerstattung oder eine Gutschrift für das Folgejahr.«

Wer jährlich 12 000 km im Jahr zurücklegt, zahlt durchschnittlich 15,8 Prozent weniger Beitrag zur Vollkasko als Versicherungskunden mit 16 000 km Fahrleistung. Die Angaben müssen aber wahrheitsgemäß sein, sonst riskiert man den Versicherungsschutz.

Auch deutlich mehr gefahrene Kilometer sollten nicht verschwiegen werden. Ein falscher Kilometerwert kann kann im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung (anteilig) ablehnt. dpa/nd