nd-aktuell.de / 03.06.2021 / Politik

Staatsanwaltschaft fordert 30 Jahre Haft für Floyd-Mörder

Ex-Polizist Derek Chauvins Verteidigung plädiert für Bewährungsstrafe / Schuldspruch bereits am 20. April

Washington. Im Fall des getöteten Afroamerikaners George Floyd hat die zuständige Staatsanwaltschaft 30 Jahre Haft für den verurteilten Ex-Polizisten Derek Chauvin gefordert. Die Staatsanwaltschaft von Minnesota bezeichnete Chauvins Handeln in Gerichtsunterlagen am Mittwoch als »ungeheuerlichen Missbrauch« seiner Position. Chauvins Anwälte forderten hingegen eine Haftstrafe, die mit der Untersuchungshaft bereits abgesessen wäre, sowie eine Bewährungsstrafe.

Der Polizist hatte dem festgenommenen Floyd am 25. Mai 2020 mehr als neun Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt und ihn damit getötet. Eine Geschworenen-Jury in Minneapolis hatte Chauvin am 20. April schuldig gesprochen[1], unter anderem im Hauptanklagepunkt Mord zweiten Grades, was in Deutschland in etwa einem Totschlag in einem besonders schweren Fall entsprechen würde. Das Strafmaß gegen den 45-Jährigen soll am 25. Juni verkündet werden.

Vor der Anhörung am 25. Juni forderte die Staatsanwaltschaft nun 30 Jahre Haft für den Ex-Polizisten. Das Verhalten des Angeklagten sei »besonders grausam« gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Chauvins Anwalt Eric Nelson forderte hingegen eine deutlich mildere Strafe. Sein Mandant habe »in gutem Glauben« gehandelt und dabei einen Fehler gemacht, erklärte der Anwalt. Chauvin »war sich nicht bewusst, dass er überhaupt ein Verbrechen begangen hat«, fügte Nelson hinzu. »Tatsächlich erfüllte er in seiner Vorstellung einfach nur seine rechtmäßige Pflicht, indem er anderen Beamten bei der Verhaftung von George Floyd half.« Der Anwalt begründete seine Forderung auch damit, dass Chauvin als Ex-Polizist im Gefängnis Ziel von Angriffen werden könnte.

Laut Gesetz steht im Bundesstaat Minnesota auf Mord zweiten Grades eine Höchststrafe von 40 Jahren Gefängnis. Weil Chauvin nicht vorbestraft war, würden ihm aber gemäß der Richtlinien für Gefängnisstrafen lediglich zwölfeineinhalb Jahren drohen.

»Das ganze System ist schuldig wie die Hölle«
Mit Derek Chauvin wurde ein US-Polizist für rassistische Polizeigewalt verurteilt - für fast alle anderen gibt es Straffreiheit bei Fehlverhalten[2]

Der zuständige Richter, Peter Cahill, hatte jedoch vier erschwerende Tatumstände anerkannt. Chauvin habe unter anderem mit »besonderer Grausamkeit« gehandelt, erklärte der Richter. Die Anerkennung erschwerender Tatumstände erlaubt es Richter Cahill nun, eine höhere Strafe festzulegen.

Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod hatte international für Entsetzen gesorgt und in den USA landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt[3] gegen Schwarze ausgelöst. Er war festgenommen worden, weil er in einem Geschäft mit einem gefälschten 20-Dollar-Schein gezahlt haben soll. AFP/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151054.prozess-um-den-tod-von-george-floyd-nur-ein-kleines-stueck-gerechtigkeit.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151086.rassistische-polizeigewalt-das-ganze-system-ist-schuldig-wie-die-hoelle.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151087.prozess-um-den-tod-von-george-floyd-erleichterung-nach-dem-urteil.html