nd-aktuell.de / 16.06.2021 / Ratgeber / Seite 22

Doch der Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter der aktuellen Rechtsprechung zurück

kinder- und jugendrechte ins grundgesetz aufnehmen

Wie die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) informiert, ist der neue Regierungsentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz mit seinen abgeschwächten Formulierungen nach Meinung von Juristen und Opposition ohne Mehrwert für Kinder und wird notwendige Mehrheiten verfehlen.

Die Regierung scheint dies aber wenig zu bekümmern, denn sie möchte sich auf diese Weise einer unliebsamen Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag entledigen. »Ein unwürdiges Spiel mit dem Grundgesetz«, kritisiert Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), dem Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften, die Haltung und Vorgehensweise der Regierung, dem Parlament einen Gesetzesvorschlag zur Entscheidung vorzulegen, dessen Ablehnung von vorn herein gewiss sein dürfte.

Nahezu einhellig fordern alle Eltern- und Jugendverbände, die Kinderrechte zu stärken. Hingegen behaupten Vertreter der Regierungsparteien immer noch, die Gewährleistung eines Rechts der Kinder auf »Achtung, Schutz und Förderung« werde zu einer Schwächung von Elternrechten führen. »Dabei ist das Gegenteil der Fall«, betont Dr. Hans-Iko Huppertz, »Die Eltern werden die Rechte ihrer Kinder einfordern, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird.«

Frühkindliche Förderung ist eine wesentliche Voraussetzung, dass sich Potenziale im Erwachsenenalter überhaupt zu entfalten vermögen. Der Begriff der Förderung von Kindern wird in der UN-Kinderrechtskonvention in vielen Beispielen ausgeführt, so dass ein Missverständnis dieses Begriffes ausgeschlossen ist. Die Beteiligungsrechte von Kindern entsprechend ihrer Reife müssen ebenfalls gestärkt werden.

»Kinder sind schon jetzt Träger aller Grundrechte, so dass aus meiner Sicht kein zu behebendes Defizit besteht«, lautet die Antwort des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, auf die Gesprächsanfrage der DAKJ zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

Diese Aussage ist mit Blick auf das Pandemiemanagement der vergangenen 15 Monate unverständlich: Die Bundesregierung hat den Dialog mit Eltern, Kindern und ihren Fürsprechern nicht ausreichend gesucht und das staatliche Handeln nicht daraufhin geprüft, ob es auch Kindern und ihren Familien nützt oder ihnen wenigstens nicht schadet.

Inzwischen weiß man, dass viele Kinder und ihre Familien massive negative Konsequenzen tragen müssen. Der weitere Hinweis im Antwortschreiben des MdB Thorsten Frei, wonach »konkrete Missstände am sachgerechtesten im einfachen Bundesrecht gelöst werden«, wird durch die bundesdeutsche Realität widerlegt, denn die weltweit anerkannte UN-Kinderrechtskonvention ist bereits ein deutsches Bundesgesetz, wird aber mangels Referenz im Grundgesetz nicht angewandt.

Die DAKJ bekräftigt nochmals ihre Forderung, Kinderrechte unverkürzt ins Grundgesetz aufzunehmen. Dass eine sichtbare Verankerung von Rechten im Grundgesetz eine Ausstrahlungswirkung auf die gesamte Gesetzgebung entfalten kann, zeigt sich im jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz. DAKJ/nd