nd-aktuell.de / 07.07.2021 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 14

OECD für höhere Erbschaftsteuer

Jährlich werden 200 bis 400 Milliarden Euro übertragen

Simon Polechau

Wenn selbst Friedrich Merz offen für eine Erhöhung der Erbschaftsteuer ist, damit die Vermögensteuer nicht wieder erhoben wird, dann zeigt das auch eines: wie niedrig die Erbschaftsteuer ist. Sie macht hierzulande lediglich 0,52 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus, wie eine neue Studie der Industriestaatenorganisation OECD zeigt. Dabei könnte eine höhere Erbschaftsteuer nicht nur mehr Einnahmen generieren, sondern auch für etwas mehr Gerechtigkeit sorgen. Denn jährlich werden hierzulande zwischen 200 und 400 Milliarden Euro vererbt oder anderweitig vermacht.

»Im Vergleich zu anderen OECD-Ländern weist Deutschland eine starke Vermögenskonzentration auf«, sagte OECD-Ökonomin Sarah Perret am Dienstag bei der virtuellen Vorstellung der Studie. So besitzt das reichste Zehntel der Bevölkerung rund 60 Prozent des gesamten Vermögens, das reichste Prozent vereint noch über 20 Prozent des gesamtgesellschaftlichen Reichtums auf sich und vererbt diesen am Ende seines Lebens an die privilegierten Nachkommen.

In ihrer Studie empfiehlt die OECD nicht nur Deutschland, sondern auch ihren anderen Mitgliedstaaten eine höhere Erbschaftsteuer. Denn im Schnitt betragen die für das reichste Fünftel ausgewiesenen Erbschaften und Schenkungen fast das 50-Fache der für das ärmste Fünftel ausgewiesenen Werte. Insbesondere Erbschaftsteuern, die auf die relativ hohen Vermögensübertragungen abzielten, könnten »ein wichtiges Instrument sein, um die Chancengleichheit zu erhöhen und die Vermögenskonzentration zu verringern«, heißt es in der Studie.

Die Realität sieht meist anders aus. 24 von 37 OECD-Mitgliedern erheben derzeit eine Erbschaft- oder Nachlasssteuer, doch sind die Aufkommen meist genauso gering wie hierzulande. Im OECD-Durchschnitt machen sie lediglich 0,5 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus. Gründe für die geringen Einnahmen sind der OECD-Studie zufolge großzügige Steuerbefreiungen und andere Erleichterungen. Dadurch können Reiche oftmals beträchtliche Vermögen abgabenfrei an ihre nahen Verwandten übertragen. Auch werden bestimmte Vermögensarten wie Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer begünstigt.

In Deutschland änderte auch die letzte große Erbschaftsteuerreform nichts. Sie wurde 2016 notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht zuvor mehrfach das entsprechende Gesetz gekippt hatte. Das oberste Gericht hatte damals beanstandet, dass betriebliche Vermögen bei der Vererbung zu sehr privilegiert wurden. Es bemängelte insbesondere, dass auch Erben besonders großer Unternehmen ohne jegliche Bedürfnisprüfung weitgehend keine Steuern zahlen mussten.

Organisationen wie der Deutsche Gewerkschaftsbund setzten sich daraufhin für eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer ein. Doch die Unternehmenslobby kämpfte erfolgreich dagegen an. Die Folge war unter anderem, dass Betriebserben bis zu einem Vermögen von 26 Millionen Euro bis heute fast keine Erbschaftsteuer zahlen müssen.