nd-aktuell.de / 16.07.2021 / Brandenburg / Seite 11

Tesla darf weiterbauen

Gericht weist Eilantrag von Umweltverbänden gegen weitere Bau- und Testgenehmigungen für US-Autobauer zurück

Tomas Morgenstern

Auf der Baustelle der künftigen »Gigafactory« des US-amerikanischen Unternehmens Tesla im märkischen Grünheide (Oder-Spree), südöstlich von Berlin, wird weitergebaut. Vor allem können auf der Baustelle der ersten Tesla-Fabrik zur Herstellung von Elektroautos in Europa weiterhin bestimmte Anlagen getestet werden, obwohl die Gesamtgenehmigung des Landesumweltamtes für die Fabrik noch immer aussteht. Ein Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu) und der Grünen Liga Brandenburg gegen eine vorzeitige Genehmigung scheiterte auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

Das Gericht wies am Mittwoch eine Beschwerde der Umweltverbände gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni zurück (OVG 11 S 78/21). Gegenstand des Verfahrens war die vom Brandenburger Landesamt für Umwelt am 1. Juni 2021 erteilte Zulassung vorzeitiger Tests.

Seit dem Baustart für sein neues Werk im Mai 2020 in Grünheide hält der US-Elektroautobauer mit seinem Tempo und seinen unorthodoxen Methoden Brandenburgs Behörden auf allen Verwaltungsebenen auf Trab. Und er erntet neben viel Beifall auch große Skepsis vor Ort und stößt auf erbitterte Gegnerschaft vor allem bei manchem Anwohner - und bei Naturschützern.

Nun also kann Tesla Anlagen und Aggregate in der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau testen sowie Tanks zu Spül- und Testzwecken bauen und nutzen. Zuvor hatte der »Tagesspiegel« darüber berichtet.

Verzögerung ist Rückschlag für Tesla

Dass für den Bau der Fabrik im Juli noch immer die endgültige umweltrechtliche Genehmigung fehlt, beschert Tesla immerhin einen ersten ernsten Rückschlag. Denn das erfolgsverwöhnte Hightech-Unternehmen hatte dieser Tage bereits seine Produktion in Grünheide aufnehmen wollen. Einmal hochgefahren, soll das Werk eine Jahresproduktion von mehr als 400.000 Pkw und SUV erreichen. Auch eine eigene Batterieproduktion am Ort hat Firmenchef Elon Musk angekündigt, wobei von einer neuen, materialsparenden und hocheffizienten Generation von Speicherzellen die Rede ist. Nun hofft der Hersteller, zumindest die ersten Autos zum Jahresende vom Band rollen lassen zu können.

Wann das Land Brandenburg über die endgültige Genehmigung für Tesla entscheidet, ist noch offen. Das Verfahren verzögert sich, weil das Unternehmen seinen Antrag für das Projekt eben unter anderem um die zunächst nicht geplante Batteriefabrik ergänzt hatte. Der Autobauer errichtet sein Werk bisher über mehrere vorzeitige Zulassungen für einzelne Bauschritte.

Gericht sieht die Sache halb so wild

Die Umweltverbände hatten sich mit einem Eilantrag gegen die vorzeitige Zulassung zur Prüfung von Anlagen im Bereich der Lackiererei, Gießerei und des Karosseriebaus und zur Installation von Tanks für die Abwasserreinigung und die Betankungsanlage gewandt. Das Brandenburger Umweltministerium ist der Ansicht, es handle sich dabei um Funktionstests, bei denen nur geringe Mengen wassergefährdender und bei einem Störfall bedeutsamer Stoffe eingesetzt würden. Deshalb stünden die aus einem vorgelegten Störfallgutachten gewonnenen Erkenntnisse dieser Entscheidung nicht entgegen. Die Umweltschützer haben jedoch weiter Bedenken.

Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das den Eilantrag gegen die vorzeitige Zulassung abgewiesen hatte. Die beiden klagenden Umweltverbände hätten nicht geltend gemacht, dass wegen der dann möglichen Tests mit nicht angemessen berücksichtigten Störfällen oder anderen Beeinträchtigungen der Umwelt gerechnet werden müsse, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Eilantrag sei zudem nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz unzulässig, weil die Verbände nicht vorgebracht hätten, dass sie wegen der Entscheidung in ihrem Aufgabenbereich - dem Schutz von Natur und Umwelt - berührt seien.

Geteiltes Echo auf Gerichtsentscheid

Der Naturschutzbund reagierte mit Kritik auf die Entscheidung. »Das OVG setzt sich überhaupt nicht mit den Inhalten auseinander«, sagte Nabu-Landesgeschäftsführerin Christiane Schröder der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Störfallgutachten bestehe aus Sicht der Umweltverbände keine positive Prognose für die Genehmigung des Gesamtprojekts mehr. Damit fehle auch eine der wichtigen Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung.

Dagegen begrüßte Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich. »Das zeigt, wie gründlich und rechtssicher das Landesamt für Umwelt arbeitet«, sagte er dem »Tagesspiegel«. »Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, bleibe ich bei meiner Hoffnung auf einen Produktionsstart im vierten Quartal 2021«, so Steinbach. Mit dpa