nd-aktuell.de / 21.07.2021 / Ratgeber / Seite 22

Impfen oder Testen ist keine Bedingung für Kontakt zum Kind

umgangsrecht nur mit coronavirus-impfung?

OnlineUrteile.de

Nur einmal im Monat trafen die Kinder für einige Stunden ihre Mutter in Begleitung einer Jugendamtsmitarbeiterin. Ab Februar 2020 lehnte der Vater die vom Jugendamt vorgeschlagenen Umgangstermine mit dem Hinweis auf das Pandemie-Risiko ab. Er forderte, dass seine Ex-Frau erst zusage, sich vorher auf Covid-19 testen zulassen.

Diese Forderung sei nur ein Vorwand, warf ihm die Frau vor. Denn der Vater wolle prinzipiell verhindern, dass sie die Kinder sehe. Sie klagte vor dem Familiengericht. Das entschied im Dezember 2020, von einem negativen Corona-Test dürfe man den Umgang nicht abhängig machen. Die Pandemie rechtfertige es nicht, den Kontakt der Mutter zu ihren Kindern einzuschränken.

Gegen diese Entscheidung legte der Vater Beschwerde ein und schlug der Mutter vor, sie sollte sich gegen das Virus impfen lassen. Damit scheiterte der Mann beim Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 10 UF 72/21), das am 14. April 2021 entschied: Der Kontakt zwischen Kindern und Eltern gehöre zum absolut notwendigen Mindestmaß an zwischenmenschlichem Kontakt. Das Umgangsrecht eines Elternteils während der Pandemie auszusetzen, sei nur zulässig, wenn einer der Beteiligten infiziert sei und unter häuslicher Quarantäne stehe. Die Mutter sei auch nicht verpflichtet, sich grundsätzlich vor jedem Treffen - sozusagen »auf Vorrat« - testen zu lassen. Das gelte jedenfalls, solange sie selbst keine typischen Symptome zeige oder Kontakt zu an Covid-19 erkrankten Personen habe. Eine Impfpflicht bestehe nicht. Außerdem sei völlig unklar, wann sich die Kindesmutter überhaupt impfen lassen könne. Sie sei relativ jung und gehöre keiner Risikogruppe an. Mit der Forderung verlange der Vater von der Ex-Frau »etwas Unmögliches«. Das würde ihr Umgangsrecht über Monate aufheben.

Um jedes Infektionsrisiko für die Kinder auszuschließen, erklärte sich die Frau vor Gericht zu einem Test vor jedem Besuch bereit, so dass der Umgang nach den festgelegten Regeln wieder aufgenommen. OnlineUrteile.de