nd-aktuell.de / 21.07.2021 / Ratgeber / Seite 19

Eigene Ausrüstung ist nicht zwingend mitzubringen

Erleichterung für angestellte fahrradboten

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main (Az. 14 Sa 306/20 und Az. 14 Sa 1158/20) entschied im Fall von zwei Kurieren, die vom Essen-Lieferdienst Lieferando die Bereitstellung von dienstlichen Fahrrädern und Smartphones verlangt haben. Die Arbeitnehmer wollten nicht mehr ihre eigenen Geräte und das entsprechende Datenvolumen einsetzen, wie es die Verträge mit der Plattform vorsahen.

Nach den am 24. Juni 2021 veröffentlichten Urteilen muss die Plattform den Klägern jeweils ein Fahrrad und ein Smartphone stellen. Betriebsmittel und deren Kosten seien grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen. Er sei auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, weil wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen wurde.

Nach Schätzung der Gewerkschaft NGG arbeiten derzeit rund 700 angestellte Boten für Lieferando in Frankfurt/Offenbach. Sie verdienten in der Regel knapp über Mindestlohn. Zunehmend würden Diensträder zur Verfügung gestellt.

Laut Gericht mussten die Kläger 100 Euro Pfand für Lieferando-Equipment hinterlegen, erhielten dafür aber weder Bike noch Handy. Beides ist aber notwendig, um Lieferaufträge durchführen zu können. Lediglich eine Wartungspauschale wurde zugestanden. Die Regelung, dass Bike und Smartphone ohne finanziellen Ausgleich mitgebracht werden müssten, benachteilige nach der Vertragsgestaltung die Fahrer unangemessen. dpa/nd