nd-aktuell.de / 28.07.2021 / Ratgeber

Urlaubstage weg in Quarantäne

Ich fliege demnächst nach Spanien in den Urlaub. Nun ist das ganze Land zum Hochrisikogebiet erklärt worden. Was wird aus meinen Urlaubstagen, wenn ich bei der Rückkehr in Quarantäne muss?
Hajo B., Berlin

Grundsätzlich gilt: Wer im Urlaub krank wird, bekommt seine Urlaubstage vom Arbeitgeber wieder gutgeschrieben. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) in § 9. Einem Arbeitnehmer wird aber nur dann Urlaub gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest - in diesem Fall über eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer eigenen Covid-19-Infektion - vorliegt.

Quarantäne allein ist noch keine Krankheit. Eine behördliche Quarantäne-Anordnung sei nicht dasselbe wie das Attest eines Arztes. Es liege kein »mit einer Arbeitsunfähigkeit vergleichbarer Sachverhalt vor«, entschied unlängst das Arbeitsgericht in Bonn.

Wer auf behördliche Anordnung wie bei der Urlaubs-Rückkehr aus Spanien in Quarantäne muss, hat keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen. Entweder hat der Arbeitnehmer noch ausstehende Urlaubstage, die mit der Quarantänezeit abgegolten werden, oder er muss für diese Zeit beim Arbeitgeber unbezahlten Urlaub beantragen. nd-Ratgeberredaktion