nd-aktuell.de / 04.08.2021 / Ratgeber / Seite 22

Welche Kosten lassen sich noch absetzen?

Steuererklärung 2020

Bekanntlich hatte der Bundesrat am 25. Juni 2021 der Ausnahmeregelung zugestimmt, die bisher gültige Abgabefrist um drei Monate zu verlängern.

Das bedeutet im Klartext: Wer seine Steuererklärung selbst anfertigt, muss sie statt Ende Juli 2021 nun erst bis Ende Oktober 2021 eingereicht haben. Da der 31. Oktober auf einen Sonntag fällt, endet die Abgabefrist folglich am 1. November 2021 bzw. am 2. November in den Bundesländern, in denen der 1. November (Allerheiligen) ein gesetzlicher Feiertag ist.

Wer hingegen seine Steuererklärung 2020 von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, muss sie normalerweise Ende Februar 2022 beim Finanzamt eingereicht haben. Aufgrund der auch für sie einmalig geltenden dreimonatigen Fristverlängerung endet nunmehr die Abgabefrist am 31. Mai 2022.

Abgabe lohnt sich in Coronazeiten

Was viele nicht wissen: Eine ausführliche Steuererklärung kann sich in Zeiten von Corona richtig lohnen. Gerade wenn hohe Kosten im Homeoffice anfallen, können diese zusätzlichen Ausgaben die Steuerlast stark senken. Der digitale Versicherungsmanager CLARK gibt Tipps, wie man Homeoffice-Ausgaben, Versicherungen usw. kosteneffizient bei der Steuererklärung angibt.

Aufgrund der anhaltenden Pandemie musste ein Großteil der Deutschen im vergangenen Jahr ins Homeoffice wechseln. Auch in diesem Jahr setzt sich der Trend, von zu Hause aus zu arbeiten, weiterhin - vermutlich aber eingeschränkter und nicht über das volle Jahr - durch.

Absetzbar: Miete, Wasser, Energie

Allerdings wissen die wenigsten, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden können. Absetzbar sind unter anderem Teile der Miet-, Wasser- und Energiekosten. Dafür muss mindestens an drei von fünf Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet worden sein.

Auch diejenigen, die kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer besitzen, können bestimmte Jobkosten beim Finanzamt geltend machen. So zählen unter anderem Arbeitsmittel wie ein neuer Laptop, Schreibtische oder Bürostühle zu den sogenannten Werbungskosten und können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Versicherungen nicht vergessen

Neben den laufenden Kosten im Homeoffice können auch bestimmte Versicherungen in der Steuererklärung angegeben werden. So kann die Steuerlast durch die Kfz-Versicherungen gemindert werden. Zum Beispiel haben Angestellte die Möglichkeit, die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend zu machen. Selbstständige können zusätzlich sogar die Kaskoversicherung abzusetzen.

»Welche Kosten im Einzelfall geltend gemacht werden können, hängt von der Berufsgruppe, der Fahrzeugnutzung und natürlich vom Einkommen des Fahrzeughalters ab. Wie hoch der eingesparte Betrag durch das Absetzen der Autoversicherung in der Steuererklärung für den Einzelnen ausfällt, richtet sich letztendlich nach dem individuellen Steuersatz«, so Dr. Marco Aelt, Co-Gründer von CLARK. Einen kompakten Überblick darüber, wie viel bei welcher Autoversicherung gespart werden kann, geben Ratgeberartikel im Netz.

Kostenpunkt: die Altersvorsorge

Ein weiterer Kostenpunkt, an dem kräftig gespart werden kann, sind Versicherungen für die Altersvorsorge. Inwiefern dies möglich ist, hängt jedoch ganz vom jeweiligen Versicherungstyp ab. So unterscheidet sich beispielsweise die steuerliche Behandlung einer Rürup- oder Riester-Versicherung von einer privaten Rentenversicherung.

Während 92 Prozent der Höchstbeiträge der Rürup-Versicherung absetzungsfähig sind, können die Beiträge für die private Rentenversicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden - es sei denn, der Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen. CLARK/nd