nd-aktuell.de / 04.08.2021 / Ratgeber / Seite 18

Zahlen & Fakten

Begleitung für Behinderte bei Klinikaufenthalt bezahlt

Die Bundesregierung hat eine Verbesserung für behinderte Menschen auf den Weg gebracht und beschlossen, dass sie künftig mit einer Kostenübernahme rechnen können, wenn sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf eine Begleitperson angewiesen sind. Die Kosten für eine professionelle Betreuungsperson während des Krankenhausaufenthaltes werden von der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen übernommen. Kommt ein Angehöriger ganztägig mit in die Klinik oder lässt sich mit aufnehmen, zahlt die Krankenkasse ihm oder ihr Krankengeld.

Heftiger Widerspruch zu Plänen von Rente mit 68

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums schlug vor, das Renteneintrittsalter auf 68 Jahre zu erhöhen und löste damit heftigen Widerspruch aus. Nach geltender Rechtslage wird die Altersgrenze für die Rente ohne Abschläge bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die zusätzlichen Lebensjahre müssten nach klarer Regel zwischen mehr arbeiten und länger Rente beziehen aufgeteilt werden, so der Beirat. Dafür solle es eine »dynamische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung« geben. Sollte die Lebenserwartung abnehmen, könne das Rentenalter sinken.

Die LINKE lehnte eine Anhebung der Regelaltersgrenze ab. Sie forderte die Rückkehr zur Rente ab 65, die bei einer moderaten Beitragssatzerhöhung von 0,5 Prozent finanzierbar wäre.

Rentenversicherung haftet für Beratungsfehler

Die Rentenversicherung muss Bürger über für sie nachteilige Rentenanträge aufklären. Weist die Rentenversicherung Versicherte nicht auf Gestaltungsmöglichkeiten für eine höhere Rente hin, kann ein Schadenersatzanspruch bestehen, so der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 27/20) in einem am 27. Mai 2021 veröffentlichten Urteil.

Der BGH gab einer 71-jährigen schwerbehinderten Frau Recht, die mit 35 Versichertenjahren als langjährig Versicherte eingestuft wurde. Als Schwerbehinderte hätte sie aber abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen können. Der Frau stehe Schadenersatz wegen einer geringeren Rente zu. Die Rentenberatung hätte sie darauf hinweisen müssen, dass bei einer Weiterarbeit ihre Rente geringer ausfällt.

Bundesfreiwilligendienst soll aufstockt werden

Der einjährigen Bundesfreiwilligendienst soll finanziell deutlich aufgestockt werden. Auch die bisherige Begrenzung der Teilnehmerzahl sollte aufgehoben werden, so die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem digital abgehaltenen 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Essen. Ferner sei die Gründung einer Ehrenamtsstiftung geplant. Agenturen/nd