nd-aktuell.de / 14.08.2021 / Politik / Seite 5

Vorsicht! Diese Grenze darf nicht überschritten werden

Ein politisches Dogma lautet: Die Sozialabgaben auf die Gehälter sollten maximal 40 Prozent betragen. Doch hier wird geschummelt

Eva Roth

Wegen der Folgen der Pandemie hat die Bundesregierung im vorigen Jahr eine »Sozialgarantie« ausgesprochen. Damit waren keine Hilfen für Bedürftige gemeint, vielmehr sicherte die große Koalition zu, dass die Sozialbeiträge auf Gehälter nicht über 40 Prozent steigen. Schon in ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD erklärt, die Abgaben sollten möglichst unter dieser Marke bleiben. Auch in ihrem Wahlprogramm verspricht die Union, die »Lohnzusatzkosten« auf maximal 40 Prozent zu halten. Darauf pocht gerade die Unternehmerlobby seit Langem.

Das 40-Prozent-Dogma gab es schon im vorigen Jahrhundert unter dem CDU-Kanzler Kohl, erinnert sich der Sozialforscher Gerhard Bäcker von der Uni Duisburg-Essen. Allerdings wird hier geschummelt: Tatsächlich gehe es darum, die Arbeitgeberbeiträge auf 20 Prozent zu begrenzen, betont Bäcker. Denn faktisch zahlen Beschäftigte schon lange mehr für ihre soziale Absicherung.

So hat die rot-grüne Bundesregierung 2001 beschlossen, das Rentenniveau nach und nach abzusenken, um die Beiträge stabil zu halten. Tatsächlich zahlten in den Folgejahren Unternehmen und Beschäftigte jeweils knapp zehn Prozent in die Rentenkasse. Allerdings sah die Reform auch vor, dass Beschäftigte künftig zusätzlich vier Prozent für die private Altersvorsorge aufwenden sollen, um das sinkende Rentenniveau auszugleichen. Im Ergebnis wurden die Kosten für die Altersvorsorge auf Beschäftigte und den Staat verlagert, der die Riester-Rente bezuschusst.

Auch bei Krankheit müssen Beschäftigte mal mehr, mal weniger von ihrem Nettolohn zahlen, etwa Zuzahlungen für Arzneimittel, die Zahnbehandlung oder Brillen. Eine Zeit lang war auch eine Praxisgebühr fällig. Die Pflegebeiträge wiederum sind relativ niedrig, weil Pflegebedürftige einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Der Eigenanteil, den Heimbewohner für Pflege- und Ausbildungskosten aufbringen müssen, beträgt im Schnitt fast 900 Euro im Monat.

Die Beitragsbremse für Firmen geht damit auf Kosten der Beschäftigten. Sie müssen mehr für ihre soziale Sicherheit zahlen oder sind schlechter abgesichert, etwa im Alter.

Wobei »steigende Beiträge auch bei Beschäftigten nicht automatisch auf Akzeptanz stoßen«, so Bäcker. Manche betrachten die Abgaben eher als Abzüge denn als Absicherung, was auch damit zu tun hat, dass bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eben doch Kosten anfallen. Für Geringverdienende ist es zudem oft schwer, mit dem Nettolohn zurechtzukommen.

Um die Finanzierung der Sozialleistungen auf eine breitere Basis zu stellen, plädieren Grüne, SPD und Linke für eine Erwerbstätigenversicherung, etwa in der Pflege. Gerade hier wäre es relativ einfach, die gesetzliche und private Versicherung zusammenzulegen, weil die Leistungen im Wesentlichen gleich sind.