nd-aktuell.de / 18.08.2021 / Ratgeber / Seite 18

Höhere Arzneimittelsicherheit für Patienten

pilotversuch für das e-rezept in berlin und brandenburg

Die Einführung des digitalen Rezeptes in Deutschland nimmt konkrete Formen an. Anfang Juli wurde die offizielle App für das elektronische Rezept (E-Rezept) in den App-Stores von Apple und Google zum kostenlosen Download bereitgestellt. Gleichzeitig startete ein Pilotversuch in Berlin und Brandenburg: Rund 50 Arztpraxen und 120 Apotheken bewerten und testen das neue E-Rezept.

Die App stammt von der Gematik GmbH, die für den Aufbau eines sicheren Gesundheitsdatennetzes verantwortlich ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik versprechen sich vom E-Rezept eine höhere Arzneimittelsicherheit für die Patienten, wenn alle eingenommenen Arzneimittel mit Blick auf Neben- und Wechselwirkungen kontinuierlich geprüft werden. Außerdem soll der gesamte Ablauf von der Verschreibung der Arznei über die Abholung durch den Patienten bis zur Abrechnung bei den Krankenkassen viel effizienter werden.

Bis die ersten digitalen Rezepte ausgestellt werden, kann es noch einige Zeit dauern. Denn zunächst simulieren ausgewählte Partner in Berlin und Brandenburg verschiedene Szenarien. Damit soll das Zusammenspiel der verschiedenen Systeme unter realen Bedingungen erprobt werden.

Das E-Rezept wird ab Januar 2022 für alle Praxen verpflichtend. Ab Oktober 2021 ist die digitale Variante der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), vorgeschrieben.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) will den regulären Start 2022 aber nur erlauben, wenn die geforderten Auflagen umgesetzt werden. So sollen die Nutzer in der App künftig gewarnt werden, wenn sie den Zugriff auf ihr Smartphone nicht mit einem Code oder per Fingerabdruck schützen. Sie sollen eine Benachrichtigung bei ungewöhnlichen Anmeldeversuchen erhalten.

Zum Stichtag 1. Juli sollten alle Arztpraxen an die digitale Telematik-Infrastruktur (TI) des Gesundheitswesens angeschlossen sein. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind »nahezu alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten« an die TI angeschlossen, die einen sicheren und schnellen Datenaustausch ermöglichen soll.

Arztpraxen, die nicht an die TI angeschlossen sind, können mit Honorarabzug bestraft werden. Die Sanktionen sollen aber vorerst ausgesetzt werden, da noch nicht alle gängigen IT-Systeme in den Praxen an die TI angedockt werden können. Die Zulassung erfolgt nach Angaben der Gematik aber »in wenigen Wochen«. dpa/nd