nd-aktuell.de / 25.08.2021 / Ratgeber / Seite 18

Vase geht zu Bruch

Nachbarschaftshilfe

Mein Nachbar bat mich, während seines Urlaubs seine Blumen zu gießen. Wer kommt aber dafür auf, wenn ich aus Versehen einen Schaden anrichte und die teure Vase zu Bruch geht?
Johanna W., Dresden

Auskunft gibt Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO:
Unter Nachbarn ist es üblich, sich hin und wieder gegenseitig einen Gefallen zu tun. Dazu gehört beispielsweise, wie in der Frage der Leserin geschildert, während des Urlaubs Blumen zu gießen oder die Post zu holen.

Nun ist erfahrungsgemäß nicht auszuschließen, dass dabei auch ein Missgeschick passiert. So kann beispielsweise durch übermäßiges Gießen der Teppich einen Wasserfleck bekommen oder beim Post ablegen fällt aus Versehen eine kostbare Vase um. Dann stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss.

Bei Hilfe unter Nachbarn, Freunden oder Verwandten handelt es sich um Gefälligkeitshandlungen. Schäden entstehen dabei meist aus Versehen. Helfer müssen dafür in der Regel nicht haften, da viele Gerichte von einem sogenannten »stillschweigenden Haftungsausschluss« ausgehen. Deshalb kommen manche Haftpflichtversicherungen auch nicht für Schäden durch Gefälligkeitshandlungen auf. Das kann schnell die gute Nachbarschaft gefährden. Um das zu vermeiden, sollten Helfer vorab klären, ob in ihrer Privat-Haftpflichtversicherung solche Schäden mitversichert sind, meist werden solche Schäden bis 50 000 Euro ersetzt.