Was kann man tun, um Strafpunkte im Flensburger Sünderregister abzubauen?
Martin K., Berlin
Das »Fahreignungsregister« in Flensburg registriert Verkehrsauffälligkeiten, die mit mindestens 60 Euro Bußgeld oder einem Fahrverbot geahndet und mit 1 bis 3 Punkten bewertet wurden. Seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 wird bei acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Straßenverkehrsbehörde macht Verkehrssünder bereits bei vier bzw. fünf Punkten auf die Möglichkeit aufmerksam, den Punktestand aktiv zu senken. So können sie bei 1 bis 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abbauen.
Solche Fahreignungsseminare, von denen jährlich rund 4000 Fahrer Gebrauch machen, werden zum Beispiel von den DEKRA Begutachtungsstellen für Fahreignung angeboten. Es besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil bei einem amtlich anerkannten Fahrlehrer. Hier geht es um Kenntnisse zum Risikoverhalten, um Gefahrenerkennung und die Entwicklung von Verhaltensvarianten. In Teil zwei bei einem DEKRA Verkehrspsychologen stehen die Analyse von Verhaltensweisen und die Entwicklung von Lösungsstrategien auf der Agenda. Die Teilnehmer sollen sicherheitsrelevante Mängel ihres Verhaltens im Straßenverkehr erkennen und lernen sie abzubauen. Auch Fahrer mit 6 bis 7 Punkten können das Angebot auf freiwilliger Basis nutzen. Allerdings wird bei diesem Punktestand kein Punkteabzug mehr gewährt.
Unabhängig vom Punktestand werden je nach Schwere des Vergehens Punkte im Fahreignungsregister nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren gestrichen. nd-Ratgeberredaktion
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155918.ein-seminar-nutzen.html