nd-aktuell.de / 25.08.2021 / Ratgeber / Seite 18

Eine generelle Impfpflicht gibt es nicht

Wer muss sich in Deutschland impfen lassen?

Angesichts der vielen Verweiger der Impfungen gegen das Coronavirus wird darauf verwiesen, das es keine Impfpflicht gibt. Was lässt sich über die Rechtslage bei anderen Impfungen sagen?
Henner S., Halle/Saale

Eine generelle Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht. Interessant ist allerdings, dass nach einer aktuellen Umfrage immerhin 52 Prozent für eine Impfpflicht sind. Aber sie wäre schwer durchzusetzen, denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz verankert. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, in denen klar definierte Personengruppen die Impfung nicht verweigern dürfen.

Das gilt etwa für die Masernimpfung: Weil den Aufrufen zur freiwilligen Impfung gegen die hochansteckende Viruserkrankung nicht genügend Menschen nachkamen, trat am 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Demnach gilt für Kinder in Kitas und Schulen sowie das Personal in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie Gemeinschaftsunterkünften eine Pflicht zur Impfung gegen Masern. Ein Verstoß dagegen kann bei Schulkindern mit Bußgeldern, bei den anderen mit einem Ausschluss aus der Einrichtung geahndet werden.

In Bezug auf Masern hatte zuvor auch der Deutsche Ethikrat mehrheitlich »eine mit Tätigkeitsverboten sanktionierbare Impfpflicht für Berufsgruppen in besonderer Verantwortung« befürwortet und dabei das Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen genannt.

Bei der Bundeswehr gibt es in Bezug auf bestimmte Impfungen eine »Duldungspflicht«. Laut Soldatengesetz sind Angehörige der Streitkräfte verpflichtet, alles zu tun, um gesund zu bleiben. Sie dürfen ihre Gesundheit nicht vorsätzlich beeinträchtigen. Ärztliche Maßnahmen müssen sie gegebenenfalls dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen.

Nach Angaben des Verteidigungsministeriums gibt es aktuell aber keine allgemeine Pflicht für Soldatinnen und Soldaten zu einer Corona-Impfung, wohl aber die Duldungspflicht für Angehörige der Einsatzkontingente. Einem Ministeriumssprecher zufolge wird derzeit »eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann« die Corona-Impfung »in das Portfolio der allgemein duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann«. nd-Ratgeberredaktion