Fragen und Antworten zur nd-Genossenschaft

Sie haben Fragen zur Genossenschaft? Wir antworten Ihnen

  • Corinna Meisenbach
  • Lesedauer: 3 Min.
Abstimmung über den Eintritt in den Prüfungsverband
Abstimmung über den Eintritt in den Prüfungsverband

Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

Die nd-Genossenschaft wird sich aus Mitarbeiter*innen, Leser*innen und Unterstützer*innen zusammensetzen. Das höchste Organ ist die Generalversammlung, in der jedes Mitglied eine Stimme hat.

Alle Genoss*innen sind eingeladen, in der Generalversammlung den Aufsichtsrat zu wählen, der die Arbeit des Vorstands überwacht. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Seine Mitglieder werden zum einen durch die Versammlung der Mitarbeitenden gewählt und zum anderen durch den Aufsichtsrat bestellt.

Wie geht es weiter?

Der gewählte Gründungsvorstand reicht die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung beim Genossenschaftsprüfverband ein. Nach Abschluss der Gründungsprüfung erfolgt die Eintragung der Genossenschaft ins Genossenschaftsregister. Das wird voraussichtlich in etwa drei Monaten sein. Dann werden diejenigen Mitglied der Genossenschaft, die bis dahin eine Beitrittserklärung an die nd-Genossenschaft geschickt haben. Sie nehmen dann an der ersten Generalversammlung nach der Eintragung teil.

Ab dem 1. Januar 2022 bringen wir unsere Publikationen als Genossenschaft heraus.

Wie kann ich Mitglied werden?

Sie können ab sofort einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Ihre Aufnahme geben wir Ihnen dann nach erfolgter Prüfung bekannt. Dies geschieht aber frühestens nach der Eintragung der Genossenschaft beim Amtsgericht. Sie werden dann von uns zur Zahlung Ihrer Einlegesumme aufgefordert.

Was habe ich davon, Mitglied zu werden?
  • Sie unterstützen aktiv die Medienvielfalt und ermöglichen eine sichtbare linke Gegenposition.
  • Sie tragen zum Erhalt einer Tageszeitung mit ostdeutscher Perspektive bei, die in ihrer Geschichte und mit ihrem Betrachtungswinkel einzigartig ist.
  • Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft.
  • Sie können sich in den Aufsichtsrat der nd-Genossenschaft wählen lassen.
  • Sie unterstützen solidarisch ein neues Kapitel in der Geschichte des »nd«.

Gibt es Risiken für mich, wenn ich der nd-Genossenschaft beitrete?

Eine Nachschusspflicht ist in der Satzung explizit ausgeschlossen. Das heißt, Sie haften mit der Summe, die Sie eingelegt haben.

Wie viel kostet ein Genossenschaftsanteil?

Die Einlagesumme beträgt 500 Euro. Diese kann in bis zu 24 Raten gezahlt werden. Bei der Generalversammlung sind Sie ab der ersten Ratenzahlung abstimmungsberechtigt.

Kann ich sonst noch etwas tun, außer Anteile zu zeichnen?

Ja! Jahres- und insbesondere Soli-Abos sind das, was unsere finanzielle Grundlage bildet. Stufen Sie Ihr Abo hoch oder verschenken Sie eines. Außerdem freuen wir uns, wenn Sie die Genossenschaftsgründung in Ihrem Familien- und Bekanntenkreis verbreiten und Informationen weitertragen.

Hier erhalten Sie mehr Infos:
Besuchen Sie unsere Webseite: nd-genossenschaft.de. Sie können uns auch eine Nachricht an genossenschaft@nd-online.de oder nd-Genossenschaft, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin schicken und erhalten dann Satzung und Beitrittserklärung.

Anstoßen auf die erfolgreiche Gründungsversammlung
Anstoßen auf die erfolgreiche Gründungsversammlung

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