nd-aktuell.de / 28.08.2021 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 6

Kohlekraftwerk bleibt Schwarzbau

Gericht entscheidet: Bebauungsplan für Datteln 4 ist unrechtmäßig

Sebastian Weiermann

Der linke Klimapolitiker Lorenz Gösta Beutin[1] fasst alles, was mit dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4 zu tun hat, in einem kurzen Satz zusammen. Es sei, »ein skandalöser Treppenwitz der NRW-Energiewendegeschichte«. Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan für das Kraftwerk für unrechtmäßig erklärt. Der Umweltverband BUND, Anwohner und Dattelns Nachbarstadt Waltrop hatten geklagt. Das Gericht entschied, dass sich die Verantwortlichen bei der Standortwahl zu eng auf die Emscher-Lippe-Region am östlichen Rand des Ruhrgebiets fokussiert haben. Zudem hätte nicht nur nach einem Standort für ein Kohlekraftwerk gesucht werden dürfen, sondern Alternativpläne für ein Gaskraftwerk berücksichtigt werden müssen.

Es ist nicht das erste Mal, dass vor Gericht über Datteln 4 verhandelt wurde. Schon 2009 erklärte das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan für das Kraftwerk für unwirksam. Großer Einsatz verschiedener nordrhein-westfälischer Landesregierungen, die das Kraftwerk durchsetzen wollten und Zusagen des Kraftwerksbetreibers (damals Eon, heute Uniper), den Bau im Zweifel wieder abzureißen, führten allerdings zur Fertigstellung des Kraftwerks. Im Frühjahr 2020 ging Datteln 4 dann ans Netz.[2] Entgegen früherer Empfehlungen der Kohlekommission, die sich dafür ausgesprochen hatte, keine Kraftwerke mehr in Betrieb zu nehmen. Der politische Wille der nordrhein-westfälischen Landesregierung war ein anderer.[3] Armin Laschet verteidigte das »sauberste Kohlekraftwerk der Welt«.

Nach der Gerichtsentscheidung vom Donnerstag muss Datteln 4 nicht vom Netz gehen. Weitere Klagen, die dafür sorgen könnten, liegen dem Oberverwaltungsgericht allerdings vor. Der BUND dringt darauf, dass diese schnell entschieden werden. »15 Jahre Rechtsstreit sind genug. Das Kraftwerksprojekt Datteln 4 muss jetzt schnell beerdigt werden«, so BUND-Anwalt Dirk Teßmer. Für den Umweltverband ist die Entscheidung auch eine »schallende Ohrfeige« für Armin Laschet. Dieser habe eine »rechtswidrige Planung politisch unterstützt«, das Gericht habe »wieder einmal« politische Fehlentscheidungen korrigieren müssen. 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht die Rodung des Hambacher Forsts gestoppt.[4]

Daran erinnerte auch Lorenz Gösta Beutin. Er wirft der NRW-Landesregierung vor, »auf Seiten der Energiekonzerne« zu stehen. Die NRW-Chefin der Grünen freute sich, dass die Entscheidung dazu beitrage, dem Steinkohlekraftwerk »juristisch den Stecker« zu ziehen. Die politischen Verlierer seien CDU, FDP und SPD, die immer für das Kraftwerk gekämpft hätten. Kraftwerksbetreiber Uniper hat angekündigt, das Urteil zu analysieren und Rechtsmittel zu prüfen.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155510.lorenz-goesta-beutin-klimapolitiker-der-linken-verurteilt.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137317.datteln-datteln-kompletter-wahnsinn.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1131565.kohleausstieg-auf-den-letzten-druecker.html
  4. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073444.proteste-im-hambacher-forst-keine-rodungen-im-hambacher-wald-bis-oktober.html