nd-aktuell.de / 01.09.2021 / Ratgeber / Seite 18

Zahlen & Fakten

Gemeinnützige Tätigkeit kann Freibetrag erhöhen

Bei gemeinnütziger Vereinstätigkeit beispielsweise als Übungsleiter kann ein höherer Freibetrag in Betracht kommen. Allein eine ehrenamtliche Tätigkeit ist für den höheren Freibetrag nicht erforderlich. Die Tätigkeit müsse aber einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Das Gesetz sehe den höheren Freibetrag von 250 Euro bei Tätigkeiten etwa als Übungsleiter oder Erzieher vor. Auch bei nebenberuflicher Pflege alter und kranker Menschen könne der Freibetrag greifen, wenn diese im Auftrag oder im Dienst einer juristischen öffentlichen Person erfolgen - etwa bei einem Hospizverein.

Zentrale Rolle der Ärzte bei Suizidbeihilfe

Zwölf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Leopoldina haben konkrete Empfehlungen für die Neuregelung der Suizidbeihilfe gegeben. Sie empfehlen, dass durch Ärzte überprüft werden solle, ob der Entschluss eines Sterbewilligen zur Selbsttötung wirklich selbstständig, frei und ohne Druck zustande gekommen ist. Grundsätzlich sollten bis auf sehr eng gefasste Ausnahmen nur Entscheidungen von Volljährigen anerkannt werden.

Die angestrebte gesetzliche Neuregelung müsse auch beinhalten, dass mindestens zwei unabhängig voneinander agierende Ärzte einzubeziehen sind, um dadurch die Prüfung des Selbsttötungswillens von der Hilfe zum Suizid personell und organisatorisch zu trennen. Sichergestellt werden müsse eine ausreichende Bedenkzeit und eine umfassende Beratung. Agenturen/nd