Sicherheit des Fahrzeugs steht obenan

tipps zum gebrauchtwagenkauf

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Allein der Preis sollte nicht ausschlaggebend für den Kauf sein. Bei der Wahl eines Gebrauchtwagens empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ), auf das wichtige Kriterium Sicherheit des Fahrzeugs zu achten.

Eine nicht lange zurückliegende Hauptuntersuchung ist ein guter Hinweis auf die Verkehrssicherheit. Wer nicht nur auf die Plakette schaut, sondern auch ins Protokoll der Hauptuntersuchung schaut, kann erkennen, ob »ohne festgestellte Mängel« geprüft wurde oder »geringe Mängel« vorhanden sind. Auch auf kleinere Schwachstellen ist zu achten. Ob die Bremsen ganz gleichmäßig ziehen oder gerade noch innerhalb der Toleranzen liegen, ist ebenso ein Hinweis auf anstehende Reparaturen. Das gilt auch für die Werte bei der Abgasuntersuchung (AU).

Viel über den jeweiligen Fahrzeugtyp zu wissen, das ist in jedem Fall hilfreich. Eine gute Quelle ist der »GTÜ-Gebrauchtwagenreport«. Die aktuelle Ausgabe 2022 wird voraussichtlich im September erscheinen. Der Report hat mehr als fünf Millionen Pkw-Hauptuntersuchungen zusammengefasst. Gebrauchtwagenkäufer werden mit diesem Heft in die Lage versetzt, Schwachstellen von mehr als 250 Personenwagen gezielt aufzuspüren.

Beim Thema Sicherheit geht es aber nicht nur um gut funktionierende Bremsen, um die Lichtanlagen oder Stoßdämpfer. Die GTÜ rät dazu, nur einen Wagen zu kaufen, der mit dem elektronischen Stabilisierungssystem ESP und Airbags ausgestattet ist. Das Antiblockiersystem ABS gehört inzwischen auch bei vielen älteren Fahrzeugen zur Standardausrüstung. Je jünger die Fahrzeuge sind, desto häufiger sind weitere Assistenzsysteme. So haben Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse Lichtassistent, Notbremsassistent, Müdigkeitswarner, Spurhalteassistent oder Abstandsregeltempomat. Der gründliche Blick auf diese Ausstattungen ist für die Sicherheit lohnenswert.

Bedenken Sie auch: Bei einem gewaschenen Auto lassen sich Kratzer im Lack oder Dellen besser erkennen. Stimmen die Daten auf dem Hinweisschild im Motorraum vom letzten Ölwechsel und der abgelesene Kilometerstand nicht überein, wirft das Fragen auf. Unfallschäden können per Rechnung gut nachvollzogen werden.

Noch ein Tipp: Händler sind zu einer mindestens zwölf Monate währenden »Sachmängelhaftung« verpflichtet, unabhängig von einer oft zusätzlich angebotenen Gebrauchtwagengarantie. Ein privater Verkäufer kann jegliche Haftung im Kaufvertrag ausschließen.

Macht ein Verkäufer eine mündliche Zusage, sollte sie im Kaufvertrag schriftlich fixiert werden. Eine Probefahrt ist immer zu empfehlen. Nehmen Sie zur Besichtigung jemanden mit. Vier Augen sehen mehr als zwei. GTÜ/nd

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