nd-aktuell.de / 15.09.2021 / Ratgeber / Seite 24

Schiffspassagiere: Rechte gestärkt

stornierungen

In einem Stornierungsfall müssten Fahrgäste die Wahl bekommen, ob sie das Reiseziel über andere Wege erreichen oder den Fahrpreis erstattet bekommen wollen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-570/19) nach einem am 2. September 2021 veröffentlichten Richterspruch.

Zudem soll es eine Entschädigung geben, deren Höhe sich an der Dauer der Verspätung orientiert. Dies gilt auch, wenn der Grund für Einschränkungen ein verspätetet geliefertes Schiff ist. Das sei kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand, so die EuGH-Richter

Hintergrund ist ein Streit zwischen der Reederei Irish Ferries und der National Transport Authority Irlands (NTA). Die irische Schifffahrtsgesellschaft bedient den Informationen zufolge Häfen in Frankreich, Irland und dem Vereinigten Königreich. Um auch zwischen Dublin und Cherbourg verkehren zu können, habe Irish Ferries vor einigen Jahren eine zusätzliche Fähre bestellt, die eigentlich zwischen Mai und Juni 2018 geliefert werden sollte, aber erst im Dezember zur Verfügung stand. Daraufhin musste Irish Ferries zunächst einzelne Fahrten und später schließlich die komplette Saison absagen.

82 Prozent der Betroffenen wählten Ersatzfahrten

Das hatte natürlich Folgen für die Schiffspassagiere. Neben der Rückzahlung der Ticketpreise für ausgefallene Fahrten bot die Reederei den Angaben zufolge verschiedene Entschädigungsoptionen an. Von den 20 000 betroffenen Passagieren entschieden sich demnach 82 Prozent für Ersatzfahrten, 15 Prozent für die Erstattung der Kosten und drei Prozent für eine Reisealternative über den Landweg. Eine Entschädigung für Verzögerungen bei Alternativrouten gab es laut Sprecher des Europäischen Gerichtshofs aber nicht.

Nach Einschätzung der National Transport Authority Irlands hatte das Unternehmen somit seine Pflichten im Fall der Annullierung nicht eingehalten. Der Hohe Gerichtshof in Irland wandte sich daraufhin an die höchsten europäischen Richter, um Rechtshilfe zu erhalten. dpa/nd