nd-aktuell.de / 15.09.2021 / Ratgeber / Seite 22

Sie gelten für Paare, deren Kinder ab 1. September geboren werden

vereinfachungen beim elterngeld-bezug in kraft getreten

Damit käme man den Wünschen vieler Eltern entgegen, so Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD). In erster Linie werden die Teilzeitregelungen flexibler. Mütter und Väter können neben dem Elterngeldbezug bis zu 32 Wochenstunden arbeiten (bisher 30). Auch wenn beide Eltern während der Partnermonate Teilzeit arbeiten, sind sie künftig flexibler. Neu ist, dass Eltern von frühgeborenen Kindern je nach Geburtstermin für einen bis vier Monate zusätzlich Elterngeld erhalten.

Für werdende Mütter und Väter, die Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit haben, wird die Berechnung günstiger, so dass sie mehr Elterngeld erhalten. Finanziert werden die Verbesserungen unter anderem dadurch, dass Paare mit mehr als 300 000 Euro Jahreseinkommen kein Elterngeld mehr bekommen. Bisher lag die Grenze bei 500 000 Euro. Für Alleinerziehende bleibt sie bei 250 000 Euro Jahreseinkommen.

Elterngeld wird nach der Geburt des Kindes bis zu 14 Monate gezahlt, wenn auch der Partner zwei Monate für die Betreuung des Kindes die Berufstätigkeit reduziert. Bei Teilzeitarbeit verlängert sich der Bezug. Die monatliche Summe ist dann geringer. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Einkommen, beträgt aber mindestes 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat für das Basiselterngeld.epd/nd