nd-aktuell.de / 15.09.2021 / Ratgeber / Seite 22

Reform des BAföG bedarfsgerechter

vorschläge des dgb

»Wir wollen ein wirksames, bedarfsgerechtes BAföG, um endlich eine Trendumkehr bei den Gefördertenzahlen zu erreichen«, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Die nächste Bundesregierung müsse schnellstens handeln, um den Abwärtstrend zu stoppen.

Der DGB-Bundesvorstand hatte am Vortag ein entsprechendes Konzept für eine Reform beschlossen. Darin wird eine Umstellung des BAföG auf ein zweistufiges Fördermodell vorgeschlagen.

Zweistufiges Fördermodell und Änderungen geltender Regeln

Studierende und berechtigte Schülerinnen und Schüler sollen eine elternunabhängige Grundförderung in Höhe von 257 Euro im Monat bekommen. Als zweiter Teil käme der BAföG-Betrag hinzu, der sich nach Bedarf und Einkommen der Eltern richtet. Der DGB will, wie auch das Deutsche Studentenwerk, zurück zu einem Vollzuschuss wie in den BAföG-Anfangsjahren - also zu einer Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Neben den zwei Förderstufen ist der DGB für »kräftig erhöhte« Freibeträge bei den Elterneinkommen, die zur BAföG-Berechnung herangezogen werden. »Aktuell erreicht das BAföG längst nicht mehr die Mittelschicht, sondern nur noch Familien mit einem Einkommen an der Armutsgrenze«, kritisierte Hannack. Sie forderte namens des DGB zudem eine Streichung von Altersgrenzen sowie eine Ausweitung der Förderungshöchstdauer und höhere BAföG-Sätze, die sich »an den realen Ausgaben der Geförderten orientieren«.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trat am 1. September 1971 in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Förderung ermöglichte vielen jungen Menschen aus Familien mit geringen Einkommen fortan ein Studium. Laut dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden haben mehr als 36 Millionen Menschen seit Beginn der Erhebung durch das Amt im Jahr 1975 unterstützende Leistungen erhalten. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der BAföG-Empfänger aber immer mehr gesunken. dpa/nd