Bomben ohne völkerrechtliche Legitimation

Völkerrechtler Norman Paech blickt zurück auf die Begründung für den Angriff auf Afghanistan vor 20 Jahren

  • Cyrus Salimi-Asl
  • Lesedauer: 9 Min.

Vor genau 20 Jahren, am 7. Oktober 2001, haben die USA mit Nato-Verbündeten Afghanistan angegriffen - als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September. Nach 20 Jahren Krieg macht sich die Bundesregierung nun an die Aufarbeitung. Dabei wird es in erster Linie wohl darum gehen, was schief gelaufen ist bei dem Militäreinsatz und wie die Taliban die Macht zurückgewinnen konnten. Die Rechtmäßigkeit des Krieges gegen Afghanistan steht sicherlich gar nicht zur Debatte, und auch in öffentlichen Diskussionen spielt das kaum eine Rolle. War der Krieg gegen Afghanistan konform mit den völkerrechtlichen Normen?

Da gibt es verschiedene Punkte. Zunächst einmal der Beginn des Krieges: Man beruft sich dort einerseits auf die Resolution 1368, die einen Tag nach dem Anschlag auf die Twin Towers vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet worden ist. Damit hatten die USA versucht, ein Mandat für einen direkten Angriff in Afghanistan gegen Al-Qaida zu bekommen. Ein solches Mandat hat der UN-Sicherheitsrat aber nicht erteilt, daraufhin haben sich die USA zu Kriegsbeginn bei den Bombardierungen auf den Artikel 51 der UN-Charta berufen, das Recht zur Selbstverteidigung. In der Tat ist das aber eine falsche völkerrechtliche Grundlage. Der 11. September war ein Terroranschlag - das ist auch sehr deutlich in der Resolution gesagt worden - und kein bewaffneter Angriff, der die Voraussetzung für Selbstverteidigung wäre.

Interview
Norman Paech, Jahrgang 1938, ist Völkerrechtler und emeritierter Professor für Politische Wissenschaft sowie öffentliches Recht. Er befasst sich insbesondere mit Fragen internationaler Politik und Kriegseinsätzen. Von 2005 bis 2009 war er außenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Deutschen Bundestag. Cyrus Salimi-Asl sprach mit ihm über die fragwürdigen Begründungen für den Krieg gegen Afghanistan, das Norman Paech seit 1972 mehrmals besucht hat.

Gibt es für Attentate auch internationale Regeln, wie damit umzugehen ist?

Für solche Terroranschläge gibt es durchaus völkerrechtliche Möglichkeiten, diesen zu begegnen, und zwar im speziellen Fall die sogenannte Montreal-Konvention von 1971 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt. Das wäre genau die völkerrechtliche Grundlage gewesen, mit der man hätte operieren müssen. Dann wäre man aber darauf verwiesen worden, den Urheber der Anschläge - man nimmt ja immer noch an, das war Osama Bin Laden - per Auslieferung zu bekommen und ihn vor Gericht zu stellen, anstatt mit voller Streitmacht den Staat anzugreifen. Dann hätte man ja auch Deutschland angreifen können, weil einer der Terroristen in Hamburg stationiert war. Nein, man hätte diesen Weg einschlagen müssen, dass man sich des Urhebers habhaft macht. Übrigens, die Taliban hatten das angeboten, aber die USA haben es ausgeschlagen.

In der Resolution 1368 des UN-Sicherheitsrats werden die Anschläge als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit charakterisiert. Leitet sich daraus nicht automatisch ein völkerrechtlich legitimiertes Vorgehen der USA und seiner Verbündeten mit dem Krieg ab?

Da muss man sich genau anschauen, was gesagt worden ist. Das ist bei Resolutionen und auch bei der UN-Charta immer sehr wichtig. Und zwar sagt sie in Punkt 1: betrachtet diese Handlungen »wie alle internationalen, terroristischen Handlungen« als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Dieses reiht diesen Anschlag ein in alle terroristischen Handlungen und für diese terroristischen Handlungen gibt es eine andere, völkerrechtliche Handlungsermächtigung, die nicht in der Ermächtigung nach Artikel 51 UN-Charta liegt, also der Selbstverteidigung bei bewaffneten Angriffen. Man muss da sehr klar trennen: Die Anschläge vom 11. September waren kein bewaffneter Angriff, sondern ein Terrorangriff von Individuen auf private Individuen, insbesondere nicht auf den amerikanischen Staat, sondern auf das World Trade Center, also auf zivile Einrichtungen. Das ist ein Unterschied zu einem bewaffneten Angriff, der in der Tat dann zu einer militärischen Reaktion führen kann. Das hat der UN-Sicherheitsrat offensichtlich auch so gesehen und deswegen kein Mandat für die Intervention in Afghanistan erteilt.

Das Völkerrecht wurde also gebeugt?

Nicht nur das: Was die Beteiligung der Bundesrepublik am Afghanistankrieg angeht, steht in Artikel 87 a des Grundgesetzes, dass die Bundeswehr zur Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff eingesetzt werden kann. Dieses war aber kein bewaffneter Angriff und auch nicht damit zu begründen, dass man kollektive Verteidigungshilfe leistete im Rahmen der Nato für einen angegriffenen Staat. Das sind andere Tatbestände.

Sie haben gesagt, der Terrorangriff war kein Angriff gegen den amerikanischen Staat, sondern gegen das private World Trade Center. Aber was ist mit dem Angriff auf das Pentagon?

Letzten Endes waren das Privatleute. Man sagt ja nicht, dass Afghanistan als Staat die Anschläge verübt habe, sondern es ist argumentiert worden: Afghanistan und die Taliban als Machthaber sind deswegen verantwortlich, weil sie gegenüber dem Auftraggeber der Angriffe nichts unternommen hätten. Die Taliban haben damals gesagt: Wir liefern ihn sofort aus, wenn ihr uns Beweise gebt.

Hatten die Taliban, die Machthaber in Afghanistan, auf Grundlage des Völkerrechts nicht die Verpflichtung, die Terroristen an ihrem Handeln zu hindern? Waren Sie dadurch, dass sie nichts unternommen haben, nicht mitschuldig?

Ja, sie hätten sie daran hindern müssen, nur bleibt die Frage, wie man das hätte machen können? Die Attentäter sind ja nicht aus Afghanistan gestartet, sondern aus Saudi-Arabien und aus Hamburg oder waren schon in den USA. Insofern hatten die Taliban ja überhaupt keine Handlungsmacht, sie hatten keine Verfügungsgewalt über die Terroristen. Wären die Attentäter aus Afghanistan gekommen, hätte man den Taliban wirklich einen massiven Vorwurf machen können. Um Ihnen das klar zu sagen: Mein Verdacht ist, dass die ganze Sache doch sehr unsicher war in der Beweislage. Dafür spricht auch die Tatsache, dass man sich niemals um die Auslieferung Bin Ladens gekümmert hat, auch nicht von Pakistan, sondern ihn dort getötet hat, damit er nicht mehr aussagen konnte.

Wenn das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta im Fall des 11. Septembers nicht greift, wie hätten die USA vorgehen müssen, um sich bei ihrer Reaktion auf die Anschläge völkerrechtskonform zu verhalten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?

Die unmittelbar Verantwortlichen waren alle tot. Jetzt war die Vermutung, dass dahinter der große Mastermind steht: Osama Bin Laden. Man hätte sofort, was man auch getan hat, in Verhandlungen mit den Taliban eintreten müssen, damit er entweder an den Internationalen Strafgerichtshof oder auch in die USA ausgeliefert wird. Und wie wir heute wissen, waren die Taliban bereit, ihn auszuliefern - nicht nur an einen dritten, muslimisch-arabischen Staat, sondern auch direkt an den Internationalen Strafgerichtshof. Das haben die USA aber nicht gewollt.

Welche Auswirkung hatte die, beschönigend gesagt, kreative Auslegung völkerrechtlicher Normen durch die USA und ihre Verbündeten auf die Entwicklung des Völkerrechts in den Folgejahren?

Der nächste große Krieg, der entfesselt wurde, war 2003 gegen den Irak. Dort hat man gesehen, dass sich die Grundlage, also die vermeintliche Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen, sehr bald schon während der Verhandlung vor dem UN-Sicherheitsrat in Luft aufgelöst hatte. Trotz alledem haben die USA ohne ein Mandat des Sicherheitsrats den Krieg entfacht. Das war ebenfalls total völkerrechtswidrig. Es gibt eine lange, lange Vorlaufzeit, in der das Völkerrecht schon durch diejenigen, die die Macht haben, beiseite geschoben worden ist. Sie können ins Jahr 1999 zurückgehen: Auch der Angriff auf Ex-Jugoslawien war ohne jegliche völkerrechtliche Legitimation, was dann einer der Mittäter, nämlich Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder, 2014 ganz offen und zynisch eingeräumt hat. Denn es gab weder ein Mandat des Uno-Sicherheitsrats noch einen Angriff seitens Jugoslawiens auf irgendeinen Staat. Man glaubte, dort sozusagen auf eine humanitäre Katastrophe antworten zu müssen, was alles gelogen war, wie sich herausstellte. Das heißt, das Völkerrecht spielt zwar in Festreden und Deklarationen aller Staaten eine dominante Rolle, wird zum Kernbestandteil westlicher Werte erklärt, aber wenn es darum geht, sie einzuhalten, dann sind sie verflogen. Das ist das große Problem.

Wie müsste Ihrer Ansicht nach eine angemessene Aufarbeitung des Kriegseinsatzes in Afghanistan aussehen?

Wir müssten uns aller Fragen annehmen, nicht nur der völkerrechtlichen, und sehen, was man dort eigentlich gemacht hat. So wurde das Massaker am Kundusfluss nicht durchgehend aufgearbeitet: War das nicht ein großer Fehler und war es nicht doch ein Kriegsverbrechen? Die ganze Diskussion um die Entschädigung dieser armen Opfer, die dabei zugrunde gegangen sind, ist ebenfalls kein Ruhmesblatt für die deutsche Regierung. Und man muss sich die grundsätzliche Frage stellen: Ist es eigentlich überhaupt erlaubt, ist es ein Weg, Staaten, die ein Gewaltproblem haben - wie eben mit den Taliban oder den Mudschahedin damals - , mit Krieg zu überziehen, um mit Militär Frieden herzustellen?

Das ist die Frage, die man sich jetzt auch in Mali stellen muss. Und da bin ich der Überzeugung: Nein, mit Krieg und Militär, kann man nie Frieden erreichen. Man kann eine gewisse Ruhe, eine Totenruhe herstellen. Jetzt müsste man sich nicht nur auf Afghanistan konzentrieren, sondern auch die anderen Kriege, deren Kosten und Ergebnisse mit analysieren. Dann käme man zu dem Ergebnis: Lassen wir diese Interventionen mit dem Ziel, unsere Werte anderen aufzusetzen und dort eventuell demokratische Staaten nach unserem Modell herzustellen.

Der Export von Werten war ja schnell ein nachgeschobenes Legitimationsmotiv auch für den Krieg in Afghanistan, unter anderem die Befreiung der Frauen. War das pure Verlogenheit?

Das ist notdürftig nachgeschobene Rechtfertigung, weil man nichts anderes hatte. Die Verletzung des Völkerrechts ging ja weiter mit dem Antrag der Bundesregierung auf ein Mandat für die Bundeswehr zur Evakuierung der Restkräfte, die man dort noch hatte. Das ist zu einem spektakulären Countdown im Parlament geworden. Meine Position ist: Es handelt sich dabei um ein völkerrechtswidriges Mandat. Und zwar musste ein neues Mandat her, weil das alte nicht mehr ausreichte, denn man wollte die Intervention oder die Anwesenheit der Bundeswehr in Afghanistan bis auf den 30. September verlängern. Man wollte auch die territoriale Befugnis der Bundeswehr ausweiten auf ganz Afghanistan, was es vorher nicht gab, und keine Begrenzung des Kontingents nach oben. Also musste ein neues Mandat her, aber das hätte man sich von den Taliban holen müssen. Der deutsche Ex-Botschafter war mit den Taliban in Doha im Gespräch. Die hatten Nein gesagt. Sie hatten genauso bei den US-Amerikanern Nein gesagt. Die US-Amerikaner haben sich daran gehalten und gesagt: Nur bis zum 31. August und dann raus. Es war also kein völkerrechtliches Mandat vorhanden, um erklären zu können: Wir bleiben aber in eurem Land bis zum 30. September.

Zweitens war das auch vollkommen unmöglich, denn am Abend vor der Entscheidung im Bundestag hatte Biden gesagt: Wir gehen am 31. August raus aus Afghanistan. Bundeswehr und Bundesregierung wussten, ohne die USA können wir nicht bleiben, der Flughafen ist nicht zu bedienen. Dennoch hat man gesagt: Nein, wir wollen ein Mandat bis zum 30. September. Da hat die Bundesregierung das Parlament aufs Glatteis geführt, und das Parlament ist voll darauf ausgerutscht. Und das Interessante ist: die Medien auch.

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