nd-aktuell.de / 03.11.2021 / Ratgeber / Seite 20

Verbandsklage von über 300 Mietvereinen

Hat das Richtungsweisende Urteil bestand?

Damit hat das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung aus der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln bestätigt und einem Mieterverein aus Regensburg Recht gegeben, wie das Gericht am 7. Oktober 2021 mitteilte.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn hatte bislang den Eintrag in dort bundesweit geführte Listen mit Verweis auf die derzeitige Verwaltungspraxis abgelehnt. Begründung: Mietervereine würden mit ihrer Arbeit nicht über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus wirken. Diese Sicht teilt das Oberverwaltungsgericht nicht.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht (Az. 15 B 1529/21) in Leipzig zu.

Zur Begründung teilte das OVG Münster mit, dass Mietervereine aufgrund ihrer Satzung die Interessen aller Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrnehmen. Dies sei nicht auf die eigenen Mitglieder beschränkt. Im Fall des Vereins aus Regensburg sei das unbestritten. Dort gehe die Wirkung mit über 5000 persönlichen oder telefonischen Beratungen pro Jahr weit über den Bereich der Mitglieder hin-aus. In diesem Fall sei der Mieterverein durchaus vergleichbar mit den bekannten klassischen Verbraucherverbänden.

Nach eigenen Angaben sind im Deutschen Mieterbund (DMB) bundesweit mehr als 300 Mietervereine organisiert. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Gudrun Dahme können die Mietervereine mit der sogenannten Verbandsklage zum Beispiel gegen Klauseln in Mustermietverträgen vorgehen. Damit entfallen Klagen einzelner Mieter. dpa/nd