nd-aktuell.de / 17.11.2021 / Ratgeber / Seite 20

Vorteile für die Verbraucher, aber keine Wärmewende

fragen & antworten zur neuen Heizkostenverordnung

Andreas Hoenig

Einmal im Jahr kommt noch bei Millionen von Mietern der Heizungsableser vorbei - oft ist es schwierig, Termine zu vereinbaren. Das aber wird sich ändern. Denn neu installierte Zähler müssen künftig digital aus der Ferne ablesbar sein, vorhandene Geräte in der Regel bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Verbraucher sollen außerdem mehr Informationen über ihr Heizverhalten bekommen.

Die Hoffnung: Das kann dazu beitragen, Heizenergie und damit Geld einzusparen. Das sind Kernpunkte einer neuen Heizkostenverordnung, die der Bundesrat am 5. November 2021 beschlossen hat. Dabei setzt die Bundesregierung EU-Vorgaben zur Energieeffizienz um, was eigentlich schon längst hätte passieren sollen. Ziel ist es, den Energiebedarf zu senken für mehr Klimaschutz.

Wie sieht das im Detail aus?

Vom 1. Januar 2022 an müssen nun Mieterinnen und Mietern monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden, wenn funkablesbare Geräte bereits installiert sind. Diese Informationen müssen Mindestangaben enthalten - wie den Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden und einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats und dem Vorjahresmonat. Die jährlichen Abrechnungen müssen verschiedene neue Informationen enthalten, etwa über den Brennstoffmix sowie erhobene Steuern und Abgaben.

Der Energiedienstleister Techem wickelt das Ablesen laut einer Sprecherin über alle Liegenschaften hinweg bereits heute zu knapp 80 Prozent über eine Funktechnologie ab und muss nicht mehr vor Ort in die Wohnungen. Bis 2025 sollen 90 Prozent der Geräte fern auslesbar sein. Auch der Immobiliendienstleister Ista erfasst in einem Großteil der Wohnungen den Verbrauch mit digitalen, fern ablesbaren Geräten.

Was bringt das für den Klimaschutz?

»Durch die unterjährigen Verbrauchsabrechnungen können Verbraucher ihren Verbrauch besser wahrnehmen und bei zu hohem Verbrauch effektiver gegensteuern«, sagte Thomas Engelke von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, sagte, eine bessere Verbrauchsinformation und dadurch vermehrte Transparenz über die Kosten könne natürlich dazu beitragen, Heizenergie und damit Geld einzusparen.

»Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann sein Verhalten ändern und CO2 sowie Kosten sparen«, so Ista-Vorstandschef Hagen Lessing. Als nächsten Schritt schlug er eine tägliche Ablesemöglichkeit des Wärme- und Wasserenergieverbrauchs für die Bewohner etwa per Smartphone vor. Technisch sei dies bereits machbar.

Techem-Chef Matthias Hartmann sagte, nur eine regelmäßige Verbrauchsinformationen schafften Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch. Damit sei es aber längst nicht getan. Der Klimaschutz könne durch Digitalisierung und die intensivere Nutzung von Daten erheblich vorangetrieben werden.

Die große Wärmewende dürfte die Verordnung nicht bringen. Für Weber-Moritz ist Klimaschutz im Gebäudebereich vorrangig durch energetische Modernisierung des Bestandes zu erreichen. Für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich müssten Fördermittel deutlich erhöht und Kosten der energetischen Modernisierung fair verteilt werden.

Wer bezahlt die Neuregelungen?

Es bleibe offen, ob Verbraucher durch den Einbau der digitalen Zähler Kosten einsparen oder gar draufzahlen werden, sagte Engelke. Weber-Moritz sagte, es sei zu befürchten, dass Mieter für die Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssten als sie zusätzlich an Energiekosten einsparten.

Der Bundesrat stimmte der Verordnung unter der Bedingung zu, dass die Auswirkungen auf Mieter nach drei Jahren evaluiert werden - vor allem mit Blick auf Betriebskosten. Die Verordnung muss nun noch einmal vom Bundeskabinett bestätigt werden und tritt dann nach der Veröffentlichung in Kraft.

Beim Eigentümerverband Haus & Grund heißt es, auch fern ablesbare Geräte müssten von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden. Um die Vorort-Besuche kämen Mieter und Wohnungseigentümer also nicht gänzlich herum. Problematisch sei auch, dass die fern ablesbare Ausstattung an ein sogenanntes Smartmeter-Gateway anbindbar sein müsse. Diese gewährleisteten zwar Datenschutz und Datensicherheit, die Kosten aber seien nicht unerheblich. »In großen Wohnanlagen können die Kosten auf viele Parteien umgelegt werden, in kleineren Gebäuden mit wenigen Parteien sind die Kosten für den einzelnen Nutzer dagegen ungleich höher«, so Haus & Grund.

Die umfangreichen Verbrauchs- und Informationspflichten bedeuteten aber auch mehr Bürokratie und Hilfe von von Messexperten. »Dies hat seinen Preis und muss am Ende von den Mietern und Wohnungseigentümern bezahlt werden.«

Was ist mit dem CO2-Aufschlag?

Ums Geld geht es auch bei einer anderen Frage: Wer soll den Heizkostenaufschlag durch die CO2-Bepreisung zahlen? Bei der Anpassung der Heizkostenverordnung sei versäumt worden, die einseitige Umlage auf die Mieter zu beenden, kritisierte Weber-Moritz. »Das führt gerade für Mieterhaushalte in unsanierten Gebäuden zu deutlich höheren Heizkosten.«

Die bisherige schwarz-rote Regierung hatte sich darauf geeinigt, dass die Mieter und die Vermieter den Aufschlag je zur Hälfte tragen. Das war aber bislang am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert - der Ball liegt nun im Spielfeld der neuen Bundesregierung. dpa/nd