nd-aktuell.de / 24.11.2021 / Brandenburg / Seite 13

Nur Corona-Karussell dreht sich weiter

Weihnachtsmärkte sind abgesagt, die 2G-Regel gilt auch für Bekleidungsgeschäfte und Friseursalons

Andreas Fritsche

Die erst am Montag in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und anderswo in Brandenburg eröffneten Weihnachtsmärkte müssen bereits diesen Mittwoch wieder schließen. Das hat die rot-schwarz-grüne Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die erst am 15. November in Kraft getretene Corona-Verordnung sollte eigentlich bis zum 5. Dezember gelten. Sie wurde jedoch wegen weiter stark gestiegener Infektionszahlen jetzt schon verschärft.

»Wir haben eine schwierige, eine mehr als dramatische Situation in den Brandenburger Krankenhäusern«, begründete Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Maßnahmen am Nachmittag. In einigen Kliniken sei die Belastungsgrenze schon überschritten, sie mussten bereits Patienten verlegen, so Woidke. »Die Landesregierung musste schnell und entschlossen handeln.« Die neue Verordnung soll bis zum 15. Dezember gelten - wenn sie nicht vorher überholt ist.

Alle Weihnachtsmärkte müssen nun abgesagt werden[1]. Die 2G-Regel gilt jetzt nicht mehr allein für Hotels und Gaststätten, sondern auch für Sportplätze und Turnhallen, Schwimmbäder, Museen, Galerien, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten. Das bedeutet, überall dort haben nur noch Geimpfte und Getestete Zutritt. Ein negativer Coronatest reicht nicht mehr aus. Ausgeweitet wird die 2G-Regel auch auf den Einzelhandel und Friseursalons. Ausnahmen gibt es für Lebensmittelgeschäfte, Baumärkte, Apotheken, Tankstellen, die Post und Sparkassen. Dort dürfen auch Ungeimpfte hinein.

Der Einzelhandel mache einen Bruchteil am Infektionsgeschehen aus, beklagte sich der Handelsverband Berlin-Brandenburg, der Einbußen im Weihnachtsgeschäft befürchtet. Hauptgeschäftsführer Niels Busch-Petersen sprach von der »gefährlichen Tendenz, statt Brandnester gezielt zu bekämpfen, den ganzen Wald zu fluten«.

Doch damit nicht genug: Drinnen und draußen dürfen sich nun nicht mehr als fünf ungeimpfte Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. In Landkreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 750 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt für Ungeimpfte zusätzlich eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr - wenn zugleich brandenburgweit mehr als 15 Prozent der Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind. Diese Kriterien erfüllen jetzt bereits die Landkreise Elbe-Elster (Inzidenzwert dort zuletzt 1325), Oberspreewald-Lausitz (1359) und Spree-Neiße (1018). Dahme-Spreewald hatte am Dienstag den Wert 890 erreicht, lag damit aber erstmals über 750. In den Landkreisen mit nächtlicher Ausgangssperre werden auch automatisch die Diskotheken geschlossen. Anderswo dürfen sie noch geöffnet bleiben, aber nur von Geimpften und Genesenen besucht werden, die zusätzlich getestet sind.

Landesweit haben sich in den vergangenen sieben Tagen 600 Brandenburger je 100 000 Einwohner mit dem Coronavirus infiziert. Ausgenommen von der Ausgangssperre für Ungeimpfte sind Beschäftigte, die auf dem Weg zur Arbeit sind oder nach ihrer Schicht auf dem Weg nach Hause. Ferner gilt ab Mittwoch so wie im gesamten Bundesgebiet auch in Brandenburg die 3G-Regel für Bus und Bahn. Als Fahrgast mit Maske einsteigen darf nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Die 3G-Regel gilt außerdem am Arbeitsplatz - auch hier bundesweit.

Brandenburgs Linksfraktionschef Sebastian Walter gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Seine Ansicht nach wäre ein Lockdown von zwei bis drei Wochen angeraten, »um wieder vor die Welle zu kommen«. Erst danach sollten einige Beschränkungen für Geimpfte und Genesene wieder gelockert werden, meinte Walter. Er sprach von einem »Blindflug« der Regierung. Wenn dies so weitergehe, führe das in die »Vollkatastrophe«. Die jetzt verhängten Maßnahmen hätten etwas genützt, wenn sie früher gekommen wären. Für die inzwischen eingetretene Lage seien sie zu zaghaft, so Walter.

Ministerpräsident Woidke sagte, man habe einen »weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte« beschlossen. Einen richtigen Lockdown könne nach derzeitiger Rechtslage nur der Bund anordnen.

Der Linke-Landtagsabgeordnete Ronny Kretschmer äußerte am Dienstag seine Bereitschaft, in den Ruppiner Kliniken auszuhelfen, wenn dort Not herrscht. Er ist von Beruf Krankenpfleger. Früher haben schon Genossinnen von ihm in Kliniken geholfen[2].

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158888.neue-eindaemmungsverordnung-g-plus-und-ausschluss-fuer-ungeimpfte.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146259.coronakrise-politikerinnen-helfen-im-krankenhaus.html