nd-aktuell.de / 01.12.2021 / Ratgeber / Seite 22

Feier ohne Vater

einschulung

OnlineUrteile.de

Die verheirateten, aber restlos zerstrittenen Eltern zweier Kinder lebten getrennt. Immer wieder gab es Trennungskonflikte. Die Mutter warf dem Vater vor, den fünfjährigen Jungen und das sechsjährige Mädchen sexuell zu missbrauchen.

Wegen des Dauerstreits ist der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen worden. Danach darf der Vater die Kinder zwei Stunden pro Woche sehen - aber nur mit einer Begleiterin vom Kinderschutzbund.

Dagegen legte der Mann wiederholt Rechtsbeschwerde ein. Im aktuellen Streit wollte er an der Einschulungsfeier der Tochter teilnehmen. Die Frau drohte mit der Polizei, wenn er komme. Der Vater erklärte, dass die Ex-Frau ihm immer wieder den Umgang mit den Kindern erschwere, obwohl sie den Kontakt wünschten.

Per Eilantrag wollte der Mann sein Recht auf Teilnahme an der Einschulungsfeier durchsetzen, was das Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 2 UFH 2/21) mit Urteil vom 30. August 2021 ablehnte. Im Prinzip sollten Umgangsberechtigte an besonderen Familienereignissen beteiligt werden. Im konkreten Fall sei das jedoch mit dem Kindeswohl unvereinbar. Auf diese Weise würde der tiefgreifende Konflikt der Eltern in die Veranstaltung hineingetragen. Denn zwischen den Eltern sei keine vernünftige Kommunikation mehr möglich. Beim Zusammentreffen in der Schule sei daher der Austausch von Feindseligkeiten nicht auszuschließen. Eine Eskalation des Elternkonflikts während so einer wichtigen Veranstaltung könnte für das Mädchen zu einem Trauma werden, was unbedingt verhindert werden müsse. OnlineUrteile.de