nd-aktuell.de / 04.12.2021 / Politik / Seite 6

Ampel, Recht und Freiheit

Im Koalitionsvertrag der künftigen Regierung deutet sich ein Wandel in der Kriminalpolitik an

Volkmar Schöneburg
Gefängnis für Arme: Eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen Menschen, die eine Geldstrafe nicht gezahlt haben. Oft handelt es sich um arbeits- und mittellose Personen.
Gefängnis für Arme: Eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen Menschen, die eine Geldstrafe nicht gezahlt haben. Oft handelt es sich um arbeits- und mittellose Personen.

Die letzten 30 Jahre der Kriminalpolitik waren durch einen fast ungebremsten Trend zu verschärfter Punitivität geprägt: Auf gesellschaftliche Probleme wurde durch die herrschende Politik zuerst mit dem Ruf nach neuen Straftatbeständen und härteren Strafen reagiert. Die Produktion von »Schaufenstergesetzen«, die Drohung mit Strafe ohne Maß und Ziel hatten Hochkonjunktur. Ein Beispiel hiefür sind härtere Strafen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte[1] sowie Krankenwagenfahrer, weil diese auch »Anerkennung« verdienten. Es ist hinreichend belegt, dass solche Strafverschärfungen nicht zu weniger Angriffen auf diese Personen führen.

Akteure der politischen, medialen und demoskopischen Öffentlichkeit bestimmten die Richtung der Kriminalpolitik. Wissenschaftliche Expertise war immer weniger gefragt. Kriminalpolitik als Gesellschaftspolitik - Fehlanzeige.

Mit dem Rückgriff auf die Floskel »Freiheit setzt Sicherheit voraus« im Koalitionsvertrag bewegt sich die künftige Ampel-Regierung zunächst in Kontinuität zu dieser Politik. Nach der herrschenden Interpretation dieser Formel können sich die Menschen nur dann in Freiheit individuell entfalten, wenn sie durch den Staat vor Kriminalität, Unordnung und sonstigen Bedrohungen geschützt werden. Dabei wird die oft größere Bedrohung des Einzelnen durch den Staat und seine Sicherheitsagenturen mit ihren Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten ausgeblendet.

Auch die irrige Auffassung der Koalitionäre, Rechtsstaat bedeute, »dass wir die Regeln unseres Gemeinwesens gegen Angriffe verteidigen«, liegt auf dieser Linie. Der Kern des Rechtsstaats ist immer noch die Limitierung der Staatsgewalt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Insofern muss auch die allgemeine Betonung von mehr Effizienz in Strafverfahren hellhörig machen. In der jüngsten Geschichte bedeutete eine solche Forderung in der Regel eine rechtsstaatswidrige Beschneidung von Beschuldigten- und Angeklagtenrechten.

Jedoch haben die Koalitionäre, wenn auch zum Teil zaghaft oder allgemein, Vorhaben vereinbart, die ein Abrücken von jener populistischen Kriminalpolitik ermöglichen. Damit ist nicht nur die vorsichtig angestrebte Legalisierung des Eigenverbrauchs von Cannabis[2] gemeint. Die Koalition greift auch die alte Forderung der Bürgerrechtsorganisationen nach einer Evaluierung der Sicherheitsgesetze und ihren Auswirkungen auf die Bürgerrechte auf. Der bisherige Kurs der Regierenden hieß nicht Evaluierung, sondern Entfristung dieser problematischen Gesetze, die ein Sonderrechtssystem mit Elementen eines »Feindrechts« etablierten. So sind noch im November 2020 mit den Stimmen der Großen Koalition die seit 2002 geltenden Terrorismusbekämpfungs- und Überwachungsgesetze, die auf den SPD-Politiker Otto Schily zurückgehen (»Otto-Kataloge«), entfristet worden.

Zudem ist eine Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionssystems angedacht. Besonders hervorgehoben werden dabei die Ersatzfreiheitsstrafe und der Maßregelvollzug, die unter den Gesichtspunkten von Prävention und Resozialisierung bewertet werden sollen. Gerade die Ersatzfreiheitsstrafe, die Menschen verbüßen, die eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben, sollte aus dem Blickwinkel der Resozialisierung gestrichen werden. Bei den Betroffenen handelt es sich zumeist um arbeits- und mittellose Personen, die nicht selten alkohol- oder drogenabhängig sind oder über keinen festen Wohnsitz verfügen. Die Knasterfahrungen führen sogar zu einer weiteren Ent-Sozialisierung der Gefangenen. Das sozialpolitische Problem der Zahlungsunfähigkeit muss sozialpolitisch gelöst werden.

»Das Strafrecht ist immer nur Ultima Ratio«, heißt es im Vertrag. Daran anknüpfend wollen die Koalitionsparteien mit Hilfe der Wissenschaft das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung, Wertungswidersprüche und historisch überholte Tatbestände untersuchen. Wenn SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP diesen Auftrag ernst nehmen, so ist das sehr ambitioniert und käme einer Strafrechtsreform gleich. 74 Tatbestände, die meisten Produkt der Überkriminalisierung der letzten Jahre, wurden bei einer Umfrage in der Strafrechtswissenschaft als entbehrlich eingestuft. Maßstab für eine solche »Entrümpelung« des Strafrechts ist der Ultima-Ratio-Gedanke. Die Kriminalstrafe darf nur der Ahndung von Taten dienen, die in besonderer Weise sozial schädlich und für das geordnete Zusammenleben unter Menschen unerträglich sind, verkündete das Bundesverfassungsgericht. Das Strafrecht soll demnach nur gegen schwerstes Unrecht eingesetzt werden.

Konsequent wäre es vor diesem Hintergrund, wenn die Koalitionäre die Entkriminalisierung der Massendelikte mit geringem Unrechtsgehalt in Angriff nähmen. Neben dem Konsum von Cannabis kämen beispielsweise der Ladendiebstahl und die Unterschlagung von geringwertigen Sachen sowie das Schwarzfahren in Frage. Im Aufwand an »krimineller Energie« ist das Schwarzfahren durchaus vergleichbar mit dem lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuften bewussten Falschparken. Die jetzige Rechtslage ist eine Privilegierung der Autobesitzer und eine Diskriminierung der erwerbs- und autolosen Armen, die auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Weitere Beispiele für eine notwendige Entkriminalisierung wären die Tatbestände der Unfallflucht, des Eigendopings oder des privaten Herunterladens von Musikstücken. Letzteres Verbot ist ein Beispiel der Überkriminalisierung durch ein von der Musikindustrie durchgedrücktes Gesetz. Dass der zivilrechtliche Zweck, bei Unfällen Schadensersatzansprüche geltend zu machen, auch ohne Strafrecht erreichbar ist, zeigen Beispiele aus dem Ausland.

Kandidat für eine Streichung wäre das Gesetzesmonstrum der Begehung von Straftaten aus der Gruppe. Der Tatbestand war eine symbolische Reaktion einer hilflosen Politik auf die Ereignisse am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht 2015. Ergebnis reiner Symbolpolitik ist auch der Tatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Er zählt zu den redundanten Strafrechtsnormen, da solche Taten bereits durch den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfasst werden. Stehen die Koalitionäre zu ihren allgemeinen Aussagen, so sind auch die Tage des § 219a StGB gezählt, der wie auch § 218 Ausdruck der Kolonialisierung eines privaten Lebensbereichs durch den strafenden Staat ist.

Aber hinsichtlich der Umsetzung dieses hier nur skizzierten Programms ist durchaus Skepsis angesagt. 2014 kündigte der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) mit starken Worten an, den Mordparagrafen, der 1941 unter der Federführung Roland Freislers entstand und die nationalsozialistische Tätertypenlehre widerspiegelt, zu reformieren. Er scheiterte kläglich. 1990 forderte der Ministerpräsident Niedersachsens, Gerhard Schröder (SPD), in seiner Regierungserklärung eine Entpolitisierung und Liberalisierung des Strafrechts. Eine daraufhin eingesetzte Kommission zur Reform des Strafrechts legte zwei Jahre später ihre Ergebnisse unter der Überschrift »Strafrecht - ultima ratio« vor. Die Vorschläge der namhaften Wissenschaftler und Praktiker reichten von der Einführung eines materiell-rechtlichen Geringfügigkeitsprinzips, ähnlich der Regelung im Strafgesetzbuch der DDR, über die Erhöhung der Strafmündigkeit auf 16 Jahre, die Reduzierung des desozialisierenden Freiheitsentzugs durch Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung, die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, Entkriminalisierungen im Drogenstrafrecht, die Revision der Anti-Terrorismus-Gesetzgebung bis hin zur Streichung des Tatbestandes des Schwarzfahrens. Schröder hat dieses wissenschaftlich wohl begründete Projekt nicht weiter verfolgt. Er wollte sich den Weg an die Macht nicht durch eine unpopuläre, wenngleich rationale Kriminalpolitik verbauen. Man darf gespannt sein, welchen Pfad »die Ampel« einschlägt.

Volkmar Schöneburg ist Publizist und war von 2009 bis 2013 für die Linkspartei Justizminister in Brandenburg, anschließend war er Landtagsabgeordneter.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139459.frankfurt-am-main-staatsdiener-zu-opfern-stilisiert.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159036.drogenpolitik-und-justizreform-susanne-hoffmann-cdu-cannabis-n-eine-gefahr-fuer-jugendliche.html