nd-aktuell.de / 08.12.2021 / Ratgeber / Seite 24

Gutscheine ab Januar 2022 erstatten lassen

verbraucherzentrale brandenburg zu nichteingelösten corona-gutscheinen

In den E-Mail-Konten oder an den Pinnwänden zahlloser Haushalte dürften Gutscheine für ausgefallene Veranstaltungen oder vorübergehend geschlossene Einrichtungen schon lange schlummern. Statt Geld zurück hieß es ab Frühjahr 2020 für viele, die eine Musik-, Kultur- oder Sportveranstaltung gebucht hatten, die dann durch die Corona-Pandemie ausfallen mussten, dafür einen Gutschein zu akzeptieren.

Musterbrief der Verbraucherzentrale

Mancher wird diesen Gutschein inzwischen womöglich für andere Veranstaltungen eingelöst haben. Falls das jedoch nicht erfolgt ist, sollten die betreffenden Verbraucher den Hinweis von Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, beachten: »Wer seinen Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat, darf sein Geld ab Januar 2022 zurückverlangen.« Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hält hierfür einen Musterbrief unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/[1] musterbrief-corona-gutscheine bereit. Gleichzeitig ist es Verbrauchern auch weiterhin möglich, den Gutschein zu behalten und für kommende Events einzulösen, statt eine Erstattung zu verlangen.

Geld zurück auch bei Fitnessstudios

Auch Fitnessstudios oder andere Freizeiteinrichtungen konnten aufgrund der Gesetzesänderung für die pandemiebedingten Schließzeiten bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge einbehalten. Statt die Beträge für die Zeit der nicht erbrachten Leistung zu erstatten, waren die Betreiber aber berechtigt, Gutscheine zu erteilen.

Die bundesweiten Verbraucherzentralen hatten dieses Gesetz seinerzeit kritisiert, weil die Belange der Verbraucher nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Nun können die Betroffenen ab Januar 2022 die Auszahlung ihres Geldes verlangen. VZB/nd

Wer Probleme bei der Einlösung der Gutscheine hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen.

Auskünfte oder telefonische Beratung nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Mo. bis Fr. von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung[2] oder per E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung[3]

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/
  2. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
  3. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung