Eine Landesvorschrift, die das nicht sicherstellt, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvL 1/19) am 24. November 2021 mit. Das Gericht beanstandete eine solche Regelung in Rheinland-Pfalz. Dort muss nun bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung gefunden werden.
Es geht um den Fall eines Eigentümers, der sogenannte Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr als 70 000 Euro zahlen soll. Seine Grundstücke in einem Gewerbegebiet hatten schon 1986 eine Straßenanbindung bekommen. In voller Länge fertiggestellt und offiziell gewidmet wurde die Straße aber erst viele Jahre später. Den finalen Bescheid bekam er 2011. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159794.tragen-kosten-der-erschliessung-mit.html