nd-aktuell.de / 23.12.2021 / Brandenburg / Seite 11

15 Jahre Haft für Oberlinhaus-Mörderin

Gericht befindet Pflegekraft schuldig des Mordes an vier Menschen mit Behinderung in Potsdam

Lola Zeller

Im Prozess um die Ermordung von vier Bewohner*innen des diakonischen Oberlinhauses im Potsdamer Stadtteil Babelsberg verurteilte das Landgericht Potsdam an diesem Mittwoch die angeklagte Ines R. zu 15 Jahren Haft. Die 52-jährige Pflegekraft hatte am 28. April vier Menschen im »Thusnelda-von-Saldern-Haus«, einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung, durch einen Messerangriff umgebracht[1]. Eine weitere Bewohnerin überlebte den Angriff dank einer Notoperation. Das Gericht sprach Ines R. des vierfachen Mordes sowie dreifachen Mordversuchs schuldig. Die Verurteilung erfolgte auch für die in Tateinheit begangene gefährliche Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener.

Lucille H., Martina W., Andreas K. und Christian F. sind die Menschen, die Ines R. getötet hat. Lucille H. lebte nach einem schweren Autounfall im Oberlinhaus, sie wurde 43 Jahre alt und hinterlässt zwei Kinder. Martina W. hatte eine frühkindliche Hirnschädigung, wuchs bei ihrer Großmutter auf und lebte seit ihrer Jugend im Oberlinhaus, bis sie im Alter von 31 Jahren getötet wurde. Andreas K. wohnte in der Einrichtung, weil er nach einem Hirninfarkt 2016 stark körperlich eingeschränkt war. Er war 56, als Ines R. ihn umbrachte. Christian F. war zum Mordzeitpunkt 38 Jahre alt. Das sind die Informationen über die Mordopfer, die die Staatsanwältin laut der »Taz« vor Gericht wiedergibt. Alle vier wurden in ihren Zimmern getötet und waren halbseitig oder vollständig gelähmt.

Das Gericht ordnete die Unterbringung der Täterin in einer psychiatrischen Klinik an. In einer solchen lebte sie bereits seit der Tat. Ein psychiatrisches Gutachten belegte eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit von Ines R. aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung. Die 1. Große Strafkammer kam mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Staatsanwältin Maria Stiller hatte in ihrem Plädoyer vergangene Woche 15 Jahre Haft, die Unterbringung der Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seit Ende Oktober verhandelte das Landgericht über die Mörderin und den Mord im Oberlinhaus. Das öffentliche Interesse ist seit Bekanntwerden der Tat groß. Raúl Krauthausen, Aktivist für Inklusion, kritisierte schon im Mai im »nd«, dass der Fokus in diesem Fall wie auch in anderen vergleichbaren Fällen auf der Täterin liege[2], statt auf den Opfern und der strukturellen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.

»Immer wieder gibt es in Pflege- und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung Fälle von Gewalt, Missbrauch, Diskriminierung und Beleidigung. Dabei geht es nicht um Einzelfälle, es geht um eine diskriminierende Struktur, die in diesem Fall sogar viermal tödlich war«, schrieb Krauthausen in seinem Gastbeitrag. Es müsse mehr darüber gesprochen werden, wie alternative Perspektiven für Menschen mit Behinderung geschaffen werden können und wie besser gegen die Diskriminierung behinderter Menschen gekämpft werden könne, forderte er weiter.

In sozialen Medien wurde nach der Urteilsverkündung unter anderem debattiert, warum eine Pflegerin mit starker Persönlichkeitsstörung so lange im Oberlinhaus arbeiten konnte und was getan werde, um Bewohner*innen der Einrichtung künftig besser zu schützen. In einer Presseerklärung, die das Haus am Mittwoch zum Urteil an »nd« schickt, ist auf diese Fragen keine Antwort zu finden. »Die Trauer wird uns alle noch sehr lange begleiten, die Erinnerung an die Opfer wird das Oberlinhaus auf immer bewahren«, heißt es darin. Mit Agenturen

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151418.thusnelda-von-saldern-haus-vier-tote-in-wohnheim-fuer-behinderte-gefunden.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151600.behinderteneinrichtungen-potsdam-ist-kein-einzelfall.html