nd-aktuell.de / 14.01.2022 / Ratgeber / Seite 28

Überversicherung, Unterversicherung

zur rechtslage

Eine Unter- oder Überversicherung kommt in der Regel nur bei Sach- oder Schadenversicherungen vor, wie etwa bei einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Damit die Versicherung im Schadensfall alle anfallenden Kosten und die volle Entschädigung etwa für beschädigten Hausrat ersetzt, sollten Versicherte unbedingt auf die genaue Versicherungssumme achten.

Denn: Deckt die Versicherungssumme beispielsweise nur 50 Prozent des Neuwertes von Möbeln, Lampen, Teppichen & Co. ab, werden auch nur 50 Prozent des entstandenen Schadens beglichen, weil eine Unterversicherung vorliegt.

Überversichert bedeutet dagegen, wenn die Versicherungssumme deutlich höher ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Der Versicherte zahlt also mehr als eigentlich nötig. Da es vielen oft schwerfällt, die genaue Summe des eigenen Hausrates zu ermitteln, bieten die meisten Versicherungen pauschale Versicherungssummen pro Quadratmeter an.

Im Schadenfall gibt es dann trotz eventueller Unterversicherung keine Abzüge. Man spricht dann von einem sogenannten Unterversicherungsschutz. Dabei ist dann nicht der tatsächliche Wert des Hauses oder der Wohnung ausschlaggebend, sondern die vereinbarte Versicherungssumme. Diese pauschale Abdeckung schützt auch vor einer Überversicherung. ideal/nd

Weitere Infos unter www.ideal-versicherung.de/magazin/.[1]

Links:

  1. http://www.ideal-versicherung.de/magazin/.