nd-aktuell.de / 14.01.2022 / Ratgeber / Seite 27

Ehegattensplitting nicht erwähnt

koalitionsvertrag

»Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden«, heißt es in dem Vertrag.

Weiter heißt es, dass »die bisher für Ehepaare mögliche Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden« solle. Das wäre von Nutzen für Frauen. Bei vielen Ehepaaren ist der Partner mit dem niedrigeren Einkommen meist die Frau, die in der ungünstigsten Klasse V landet, bei der sich das Nettoeinkommen verhältnismäßig stärker reduziert als in Klasse III. Das hat natürlich ökonomische Auswirkungen. Denn sämtliche Lohnersatzleistungen - vom Arbeitslosengeld bis zum Kurzarbeitergeld - richten sich nach dem Netto.

»Im Koalitionsvertrag steht weder, dass man das Ehegattensplitting abschaffen noch dass man in das Familiensplitting einsteigen möchte«, sagt Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB). Das könne man nur so interpretieren, dass sich nichts ändern werde - zum Nachteil der Frauen, da das Ehegattensplitting durch Mini- und Midijobs seine ganze negative Wirkung entfaltet, was alles andere ist als die Gleichstellung von Männern und Frauen.

Übrigens: Das Ehegattensplitting wurde 1956 eingeführt, um das damalige Leitbild der Hausfrauenehe durchzusetzen. joh