nd-aktuell.de / 14.01.2022 / Ratgeber / Seite 24

Verfassungsrechtler: Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz

ist eine impfpflicht rechtlich möglich?

Verfassungsrechtler sehen eine allgemeine Impfpflicht als rechtlich durchaus möglich an. Dabei wird vor allem auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verwiesen. Seine Zuständigkeit ergibt sich aus Artikel 74 des Grundgesetzes: Er kann Gesetze für Maßnahmen gegen »gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten« erlassen.

»Die Verhältnismäßigkeit ist der rechtliche Schlüssel, um eine Impfpflicht im Einklang mit dem Grundgesetz umzusetzen«, sagt der Verwaltungsrechtler Arne Pautsch von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und betont dabei, dass eine Impfpflicht nicht mit einem Impfzwang gleichzusetzen sei. Durch eine Rechtspflicht statuiere man ein Gebot, »das zugleich Ausdruck einer gesellschaftlichen Verpflichtung zum Schutze von Leben und Gesundheit aller ist«.

Hinsichtlich der praktischen Umsetzung gegenüber Impfverweigerern halten Verfassungsrechtler Arbeitsrechtsmaßnahmen, Bußgelder oder Maßnahmen beim Krankenversicherungsschutz für rechtlich denkbar.

Die Kassenärzte lehnen eine allgemeine Impfpflicht ab, so der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält dagegen den Aufbau eines Registers für eine Impfpflicht für grundsätzlich möglich. Doch die Politik müsse konkret die Ziele benennen, die sie mit einer Impfpflicht erreichen wolle.

Das Gesetz werde weitreichender sein als das von der Ampel-Koalition geänderte Infektionsschutzgesetz, das eine Impfpflicht nur für das Gesundheitswesen vorsieht. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erklärte inzwischen, es sei unrealistisch, dass das Gesetz über die allgemeine Impfpflicht noch im Januar vom Bundestag beschlossen werde. Und Bundeskanzler Olaf Scholz rechnet frühestens im März mit dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Schaut man sich in der EU um, so soll in Österreich ab Februar eine allgemeine Impfpflicht gelten. In Frankreich ist seit Mitte September die Corona-Impfung für Beschäftigte im Gesundheitsbereich verpflichtend. Italiens Regierung beschloss Ende November, die Impfpflicht für die Belegschaft in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen auszuweiten auf das Personal in Schulen, der Polizei, der Rettungsdienste und des Militärs. In Griechenland gibt es seit Juli 2021 eine Impfpflicht im Gesundheitswesen und Pflegebereich.

Überall gilt, dass Impfverweigerer mit Sanktionen wie Kündigung, Suspendierung oder Geldstrafen belegt werden sollen. nd-Ratgeberredaktion