nd-aktuell.de / 18.01.2022 / Politik / Seite 4

Zehn Seiten für zwei Jahre

Parlamentarisches Kontrollgremium legt Bericht vor

Daniel Lücking

»Soweit möglich, wurde dem Informationsbedürfnis der Bürger Rechnung getragen«, heißt es im Zweijahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages. Der Satz bezieht sich zwar lediglich auf den Abschnitt »Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern«, jedoch ist er zugleich symptomatisch für den Bericht. Die Attentate von Halle und Hanau, immer neue Berichte von Rechtsradikalen bei der Bundeswehr, ein verfassungswidriges Bundesnachrichtendienstgesetz und Eingriffe in Grundrechte handelt der Bericht neben einer Vielzahl weiterer Aspekte ab. Auf nur zehn Seiten gibt das Gremium, das die Arbeit der Geheimdienste kontrollieren soll, eher einen Themenrapport, denn eine inhaltliche Stellungnahme zu der Zeit zwischen Oktober 2019 und September 2021 ab.

»Maßgeblich geprägt war die Tätigkeit des PKGr in den letzten beiden Jahren von der Beschäftigung mit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus«, sagt der Linke-Abgeordnete André Hahn, der dem Gremium seit 2013 angehört. Details zu den Inhalten der Arbeit sind im Bericht jedoch nicht zu finden; juristische Formalien indes schon. »Das Parlamentarische Kontrollgremium tauschte sich gemäß §15 Absatz 8 G-10 im Juni 2020 mit der G-10-Kommission des Bundes über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17) zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung aus«, notiert man im Abschnitt Austausch mit der G-10-Kommission. Damit ist das Thema abgearbeitet, denn nichts wird geheimer gehandhabt als die Überwachung der Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.

Die Medien hatten reichlich Inhalte verzeichnet, die nur in knappen Worten gerafft wiedergegeben werden. Ein neues BND-Gesetz, das das gesetzlich nicht legitimierte Handeln des BND endlich legalisieren sollte, war vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.[1] Missstände, die im NSA-Untersuchungsausschuss 2017 schon festgestellt waren, bedürfen weiterhin der gesetzlichen Nachbesserungsarbeit. Als neues Instrument wurde der unabhängige Kontrollrat geschaffen, was der stellvertretende Vorsitzende des PKGr, Konstantin von Notz (Grüne), als positive Entwicklung auffasst. »An anderer Stelle muss die Kontrolle der Nachrichtendienste, insbesondere die parlamentarische, weiter ausgebaut werden«, so von Notz auf »nd«-Anfrage. »Hierfür haben wir uns im Koalitionsvertrag ein ambitioniertes Programm vorgenommen, das wir zügig angehen wollen«, kündigte von Notz an.

Lesen Sie auch den Kommentar »Kontrolle nicht reduzieren« [2]
von Daniel Lücking

Hahn kritisierte, die Funktionsfähigkeit des neuen unabhängigen Kontrollrats müsse sich noch erweisen. Auch gibt es zahlreiche, bislang nicht reglementierte Arbeitsbereiche der Geheimdienste,[3] sagte Hahn gegenüber »nd«. Dazu zählen die Anwendung von hoch umstrittenen Spähprogrammen wie Pegasus ebenso wie die generelle Betätigung des BND im Ausland und die Zusammenarbeit mit »ausländischen Partnerdiensten«. »Nach der Änderung des BND-Gesetzes ist vor der Änderung des BND-Gesetzes«, machte Hahn die Daueraufgabe der Kontrolleur*innen klar. Sein Lichtblick: »Nachdem Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden vonseiten der Bundesregierung lange Zeit als Einzelfälle verharmlost wurden, gelang es durch das beständige Nachhaken im PKGr, auf die strukturellen Hintergründe aufmerksam zu machen. Das ist durchaus ein Erfolg, wenngleich erst ein Anfang.«

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148690.bnd-gesetz-nachbesserung-auf-minimalniveau.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160509.geheimdienste-kontrolle-nicht-reduzieren.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151189.datenausspaehung-wer-hacken-darf.html