nd-aktuell.de / 11.02.2022 / Ratgeber / Seite 30

Auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen

Verbraucherzentrale Brandenburg verklagt Stromversorger

Gegen diese grundsätzliche Hinweispflicht verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die Geschäftspraxis des Berliner Unternehmens voxenergie GmbH. Daher hat die Verbraucherzentrale den Stromanbieter verklagt.

Der VZB liegen mehrere Beschwerden gegen die voxenergie GmbH vor. Kunden berichten von Strompreiserhöhungen des Unternehmens, die ihnen beispielsweise erst bei genauer Durchsicht ihrer Jahresabrechnung auffielen. »Eine Mitteilung über eine Preisänderung erhielten die Betroffenen nach eigenem Bekunden im Vorfeld nicht. Auch der erforderliche Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht im Falle der hier vorgenommenen einseitigen Preiserhöhungen fehlte«, so die VZB-Juristin Dunja Neukamp. »Erhöhte Beträge wurden offenbar einfach abgerechnet und abgebucht«, kritisiert die Expertin die unrechtmäßige Praxis des Stromanbieters.

Dieses Vorgehen bei Strompreiserhöhungen verstößt nach Ansicht der VZB eindeutig gegen gesetzliche Bestimmungen. »Nur mit den Informationen über die Preiserhöhung und dem bestehenden Sonderkündigungsrecht können die Betroffenen eine Entscheidung darüber treffen, ob sie an dem Vertrag festhalten wollen oder den Stromanbieter wechseln«, erklärt Neukamp die Rechtslage und ergänzt dazu weiter: »Bei einer Sonderkündigung endet der Vertrag genau am Vortag der Preiserhöhung, also einen Tag bevor die erhöhten Beträge bezahlt werden müssten.«

Die VZB mahnte den Stromversorger voxenergie GmbH ab und forderte das Unternehmen auf, sich zu verpflichten, den Kunden künftig ordnungsgemäß über Preiserhöhungen zu informieren. »Da der Stromanbieter auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale nicht reagierte, haben wir nun Klage eingereicht, um die berechtigten Rechte der Verbraucher bei Strompreiserhöhungen gerichtlich durchzusetzen«, so Dunja Neukamp. VZB/nd

Verbraucher, die rechtliche Fragen zu ihren Energieverträgen haben, können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden: Vor-Ort- oder telefonische Beratung nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung[1] oder per E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung.[2]

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
  2. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung.