nd-aktuell.de / 11.02.2022 / Ratgeber / Seite 27

Ein irrationales Durcheinander

Namensrecht

Angestrebt werde daher eine umfassende Reform des Namensrechts, die den Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl von Doppelnamen mehr Freiheiten gebe, als das jetzt der Fall sei. »Wir müssen uns beim Namensrecht einer sich verändernden Gesellschaft öffnen«, forderte Buschmann in einem Zeitungsinterview und verwies darauf, dass das heutige Namensrecht »ein großes irrationales Durcheinander« sei.

»Wir müssen den Menschen mehr Gestaltungsfreiheit beim Familiennamen überlassen, weil wir sonst zu wirklich absurden Ergebnissen kommen, die doch ernsthaft keiner mehr wollen kann«, sagte Buschmann weiter.

So könnten Ehepartner keinen gemeinsamen Doppelnamen annehmen, die gemeinsamen Kinder könnten das auch nicht. Denn das Namensrecht gestatte nur, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen dem gemeinsamen Ehenamen beifügt.

Noch komplizierter werde es nach Scheidungen, so Marco Buschmann weiter. »Erwachsene Kinder müssen heute manchmal gegen ihren eigenen und den Willen eines Elternteils den Familiennamen eines Stiefelternteils behalten, mit dem sie nichts mehr zu tun haben«, kritisierte der Bundesjustizmister.

Der Name sei zwar eine sehr persönliche Angelegenheit, »aber ich traue den Menschen zu, eine für sie passende Lösung selbst zu finden«. Wann die angekündigte Reform auf den Weg gebracht werde, ließ er offen. AFP/nd