nd-aktuell.de / 11.02.2022 / Ratgeber / Seite 26

Steuererklärung

Der Finanzausschuss im Bundestag hat einen Vorstoß der Union zur Entlastung von Steuerberatern abgelehnt. Die Fraktion von CDU und CSU hatte gefordert, die Frist zum Einreichen der Steuererklärungen für das Jahr 2020 wegen der Corona-Krise bis Ende August zu verlängern. Das lehnten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grüne und FDP ab.

Steuerberater müssen die Steuererklärungen ihrer Mandanten für 2020 bis spätestens Ende Mai eingereicht haben. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, hatte auch der Steuerzahlerbund argumentiert. Die Steuerberater beantragten auch Wirtschaftshilfen und kümmerten sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise gerieten sie deshalb zunehmend bis ans Limit.

Die SPD-Fraktion argumentierte laut Bundestagsmitteilung, die Frist sei bereits einmal verlängert worden. Wenn es eine weitere Verlängerung geben solle, müsse diese nicht nur für Steuerberater, sondern auch für Steuerzahler gelten, die ihre Steuererklärung alleine einreichen. Die Union kritisierte, dass den Steuerberatern immer neue Pflichten aufgebürdet würden. Daher sei die Ablehnung unverständlich dpa/nd