nd-aktuell.de / 11.02.2022 / Ratgeber / Seite 24

Wie lange gilt ein Tempolimit?

Rechtsfrage

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt so lange, bis das Schild durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen aufgehoben oder durch ein anderes Gebotsschild verändert wird. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel. Dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen nur bis zur nächsten Kreuzung gelten, ist ein Irrglaube und führt immer wieder zu Verwirrung. Hebt schon eine Autobahnauffahrt oder ein Parkplatz ohne folgendes Tempolimitschild die Beschränkung auf?

Generell darf laut StVO die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Mit dem Verkehrszeichen 274 beginnt die Beschränkung. Das runde rot gerahmte Schild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h an. Erst durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen oder durch ein anderes Gebotsschild wird das Tempolimit beendet oder verändert. Das schließt auch andere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder wie etwa das gelbe Ortseingangsschild ein.

Das schwarz gerahmte Aufhebungsschild ist rund, mit fünf schwarzen Diagonalstreifen auf weißem Grund. Ohne Geschwindigkeitsangabe hebt es sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf. Bei der Aufhebung eines konkreten Limits wird die graue Ziffer für die bisherige Höchstgeschwindigkeit von den schwarzen Streifen durchgestrichen. Eine Einmündung, Kreuzung oder Auffahrt ist also kein Freifahrtschein.

Es gibt aber auch streckenbezogene Tempolimits, die nicht durch ein Aufhebungszeichen gekennzeichnet werden müssen. Etwa, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und ein Zusatzzeichen die Länge angibt. Auf dem kleinen schwarz eingerahmten Schild mit weißem Hintergrund steht beispielsweise »400 Meter« mit jeweils einem schwarzen Pfeil nach oben links und rechts neben der Längenangabe. Das Limit endet nach dieser Strecke automatisch. Auch ein Kreisverkehr hebt die vorherige Geschwindigkeitsbeschränkung auf.

Es gibt aber auch Beschränkungen, bei denen zusätzlich ein Gefahrzeichen angebracht ist. Zum Beispiel im Bereich einer Baustelle oder vor einer gefährlichen Kurve. Auch diese werden nicht durch ein Aufhebungsschild beendet. joh