nd-aktuell.de / 15.02.2022 / Politik / Seite 2

Schutz vor Gewalt auch in der Bundesrepublik unzureichend

Die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen steht weiter auf wackligen Füßen. Die Ampel-Koalition will Bundesmittel bereitstellen

Jana Frielinghaus

Auch in Berlin und anderen Städten der Bundesrepublik wurde am Dienstag getanzt: Frauen und Männer wollten Teil der Milliarde Menschen sein[1], die sich gegen Gewalt an Frauen erheben. Für den Schutz von Frauen - und Kindern - vor häuslicher Gewalt engagieren sich in Deutschland seit nunmehr bald 45 Jahren die autonomen Frauenhäuser. Ihre Gründerinnen waren die ersten, die solche Schutzräume schufen, oft mit viel privatem Engagement, finanziert durch Spenden.

Heute gibt es nicht nur die autonomen, sondern auch kommunale Schutzräume und Beratungsstellen für Gewaltbetroffene. Und seit Jahrzehnten bieten auch kirchliche wie säkulare Wohlfahrtsverbände Hilfe für Frauen in Not. Doch die Finanzierung dieser Einrichtungen ist bis heute vor allem Sache von Landkreisen und Kommunen - und oft alles andere als sicher. Das moniert etwa die Frauenhauskoordinierung e. V., in der zahlreiche Träger von Angeboten zusammengeschlossen sind, seit vielen Jahren, nicht zuletzt seit Inkrafttreten der sogenannten Istanbul-Konvention im August 2014. Das »Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt« war gut drei Jahre zuvor, im Mai 2011, von 13 Mitgliedsstaaten es Europarates in Istanbul unterzeichnet worden.

Die seit knapp zwei Monaten amtierende Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP hat sich in Sachen Gewaltschutz und -prävention einiges vorgenommen[2]. Angesichts Corona-Pandemie und der prekären internationalen Sicherheitslage ist derzeit aber nicht absehbar, wann die recht ehrgeizigen Ziele umgesetzt werden sollen. Im Koalitionsvertrag heißt es ab Seite 114: »Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Istanbul-Konvention setzen wir auch im digitalen Raum und mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vorbehaltlos und wirksam um.«

Das Recht auf Schutz vor Gewalt will das Ampel-Bündnis »für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen«. Das Hilfesystem soll »bedarfsgerecht« ausgebaut werden. Klipp und klar ist im Vertrag zu lesen: »Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.« Dies gelte auch für »bedarfsgerechte Unterstützung und Zufluchtsräume für männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt«. Die Bedarfe »vulnerabler Gruppen wie Frauen mit Behinderung oder geflüchteter Frauen sowie queerer Menschen« sollen besonders berücksichtigt werden. Würde all dies umgesetzt, wäre tatsächlich viel gewonnen für einen gewaltfreien Alltag. Auch der geplante Ausbau »präventiver Täterarbeit«, den die Ampel plant, kann viel dazu beitragen. Nach Angaben von Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion wird die Ampel einen »bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen«. Die Frauenhauskoordinierung (FHK) begrüßte die Vorhaben, nicht zuletzt die Tatsache, dass die Ampel den in Deutschland bislang geltenden »Vorbehalt« gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention, der die Schutzrechte von Frauen mit Migrationserfahrungen beinhaltet, streichen will.

Doch bislang hat sich der Mangel an Schutzräumen im Zuge der Pandemie allerdings weiter verschärft, ein Ende der prekären Lage ist nicht abzusehen. Nach Angaben der FHK fehlten 2020 bundesweit rund 14 000 Plätze in Frauenhäusern[3]. Aktuell stehen nur 7000 bereit. Dazu kommt, dass jede zehnte Frau, die in einer solchen Einrichtung zeitweilig Zuflucht findet, die Kosten für den Aufenthalt vollständig selbst übernehmen musste, weitere 13 Prozent der Nutzerinnen mussten sie anteilig tragen. Dabei ist die Zahl gemeldeter Fälle von häuslicher Gewalt laut Statistik des Bundeskriminalamts im Jahr 2020 gegenüber 2019 noch einmal um fast fünf Prozent auf 146 665 angestiegen[4]. 139 Frauen und 30 Männer wurden von aktuellen oder früheren Partner*innen getötet.

Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, fordert ein schnelles Ende der »chronischen Unterfinanzierung« der Frauenhäuser. Sie erinnert daran, dass diese in Lockdown-Phasen ihre Angebote aus Infektionsschutzgründen weiter reduzieren mussten, obwohl sich der Bedarf gerade in diesen Zeiten erhöhte.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161339.one-billion-rising-mit-koerpereinsatz-gegen-gewalt.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159007.gewalt-gegen-frauen-zero-frauenhass-durch-istanbul-konvention.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158938.gewalt-gegen-frauen-mehr-gewalt-weniger-schutz.html
  4. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158907.gewalt-gegen-frauen-gewalttaten-pro-stunde.html