nd-aktuell.de / 02.03.2022 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 14

Blutholz durch die Hintertür

Noch immer gibt es illegale EU-Importe von Teakholz aus Myanmar / Artenschutzübereinkommen könnte das ändern

Sarah Tekath, Amsterdam

Es glänzt, ist langlebig und robust: Teakholz aus Myanmar ist besonders für die Decks von Jachten beliebt und entsprechend teuer. Doch für diese Kundschaft spielt der Preis keine Rolle, es geht um Prestige. Das verspricht hohe Gewinnmargen für Teakholzhändler*innen. Dabei ist der EU-Import verboten, wenn nicht belegt werden kann, dass nachhaltig bewirtschaftet und legal abgeholzt wurde. Das Holz findet trotzdem seinen Weg[1].

Zur Bekämpfung von illegalem Holzeinschlag und Handel trat bereits 2013 die Holzhandelsverordnung der EU (EUTR) in Kraft. Diese ist mit der sogenannten Sorgfaltspflicht für die Marktteilnehmenden verbunden, legale Herkunft und Nachhaltigkeit nachzuweisen.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Kontrolle zuständig. Die erklärte nach einer Prüfung aller Firmen 2013, »dass ein EUTR-konformer Import von Teak aus Myanmar nicht möglich ist«. Entsprechende Importe würden einen Verstoß gegen die EUTR bedeuten. Zur Sicherheit werden weiterhin Stichproben von Holzimporten durchgeführt. Die BLE schickt die Proben zur Untersuchung an das Thünen-Institut, das angegliedert ist an das Landwirtschaftsministerium. Dank der weltweit größten Sammlungen können dort Holzproben verglichen werden, um anhand anatomischer Strukturmerkmale und genetischer Marker Art und Herkunft zu bestimmen.

Allerdings hat die Stichproben-Methode einige Schwachstellen[2]. »Bei Holzlieferungen ist es oft so, dass die Stämme vermischt werden, da Unternehmen ihr Holz kombinieren«, sagt Faith Doherty von der Umweltorganisation Environmental Investigation Agency (EIA). Ein weiteres Problem ist die Menge von Holzimporten. »In Deutschland importieren rund 20 000 Marktteilnehmer Holzprodukte. Davon werden jährlich ca. ein bis drei Prozent von der zuständigen Behörde geprüft«, sagt Gerald Koch vom Thünen-Institut. »Nicht jedes Holzprodukt kann getestet werden. Es ist ja nicht nur Massivholz, sondern es sind auch Holzwerkstoffe, Faserplatten, Papier und fertige Möbel.« Problematisch sei außerdem, dass viele Holzprodukte wie Musikinstrumente, Kinderspielzeug, Werkzeugstiele oder Holzkohle nicht der EUTR unterliegen.

Übernehmen andere Mitgliedsstaaten die Ersteinfuhr in den EU-Markt, gelten die nationalen Verordnungen. »Es gibt einige Mitgliedsländer, deren nationale Gesetzgebung kein unverzügliches und effektives Vorgehen erlaubt, wenn Holz importiert wird«, kritisiert die BLE. »Hier weist ein vordergründig gutes Sorgfaltspflichtsystem unter Umständen bei genauem Hinsehen deutliche Schwächen sowie ein großes Risiko für illegalen Holzeinschlag auf. In manchen Mitgliedsländern wäre eine Intensivierung der Kontrolltätigkeit und/oder eine Verschärfung der nationalen Gesetzgebung erforderlich.«

Das Thünen-Institut bestätigt das. »Die ungleichmäßige Umsetzung in den EU-Ländern ist das Problem«, sagt Koch. »In einigen Ländern wird die Sorgfaltspflicht lockerer ausgelegt. In Deutschland werden derzeit keine Dokumente und Zertifizierungen anerkannt, die glaubwürdig die Legalität und Nachhaltigkeit von Myanmar-Teak belegen. Aber dasselbe Dokument würde vielleicht in Südosteuropa akzeptiert werden.«

Tatsächlich wurde 2021 gesägtes Teak aus Myanmar in die EU importiert. Offizielle Zahlen von Eurostat zeigen in der ersten Jahreshälfte Importe zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro monatlich. Hauptimporteur ist Italien, es folgen Kroatien, Polen und Griechenland. Ist im Jahresverlauf vielerorts eine Abnahme der Importe zu erkennen, importiert Italien das ganze Jahr über. Der monatliche Wert der Importe ist von rund 1,5 Millionen im Juni auf rund 450 000 Euro im November 2021 gesunken. Die Umweltgruppe EIA hat insgesamt 27 italienische Unternehmen identifiziert, die 2021 Teak aus Myanmar importiert haben. Damit hat Italien einen immensen finanziellen Vorteil gegenüber EU-Unternehmen, die sich an die Richtlinien halten.

Eine Lösung sieht Koch einzig darin, Naturwaldteak aus Myanmar auf die Liste des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu setzen. Dies funktioniere aber nur, wenn das Erzeugerland mitarbeite. »Das wird die Militärdiktatur nicht unterstützen, weil sie Teak als wichtige Devisenquelle sieht.«

Im vergangenen November hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten vorgestellt. Parallel wird ein europaweites Lieferkettengesetz diskutiert[3], das unternehmerische Sorgfaltspflichten sektorenübergreifend verankern soll. »Es kann also sein, dass es die EUTR mit den aktuellen Richtlinien in zwei oder drei Jahren so nicht mehr gibt«, sagt Koch. »Aber wir müssen sehen, ob auch alle Partner mitziehen.« Ein anderes Ende ist aber abzusehen, auch wenn es ein zynisches ist. »Das Problem des Imports von Naturwaldteak wird sich in ein paar Jahren von selbst erledigt haben«, erklärt der Experte. »Dann gibt es nämlich keines mehr.«

»Die Recherche für diese Artikel wurde möglich gemacht durch die Förderung von Investigative Journalism for Europe (IJ4EU[4])«, in Zusammenarbeit mit #WildEye[5], unterstützt von Oxpeckers Investigate Enviromental Journalism[6] und dem Earth Journalism Network[7].

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101669.bundeswehr-fragwuerdiges-holz-fuer-gorch-fock.html?sstr=Holzimport
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1119316.tropenholz-hehlerware-auf-der-gorch-fock.html?sstr=Teakholz
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161611.sorgfaltspflicht-der-wirtschaft-schutz-vor-ausbeutung-und-zerstoerung.html?sstr=EU-Lieferkettengesetz
  4. https://www.investigativejournalismforeu.net
  5. https://oxpeckers.org/wildeyemap/
  6. https://oxpeckers.org/
  7. https://earthjournalism.net/