nd-aktuell.de / 26.04.2022 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 11

Aldi Süd kriegt wegen Union-Busting Besuch

Die »Aktion Arbeitsunrecht« ruft für den 13. Mai zu Aktionen gegen den Discounter

Peter Nowak

Im nächsten Monat fällt wieder einmal ein Freitag auf den 13. des Monats. Daher ruft die Initiative »Aktion Arbeitsunrecht« am 13. Mai zu bundesweiten Protesten gegen Union-Busting auf, wie die Behinderung von Betriebsratsarbeit mittlerweile genannt wird. Bei jeder Aktion steht ein Betrieb im Fokus der Kritik, weil er durch Maßnahmen gegen engagierte Betriebsrät*innen und Gewerkschaftler*innen bekannt wurde. Für dieses Mal hat sich der Discounter Aldi Süd diese zweifelhafte Auszeichnung redlich verdient.

Am Gründonnerstag trafen sich Beschäftigte des Discounters in Köln, um dort eine Betriebsratswahl vorzubereiten. Sie wollten - wie dafür gesetzlich vorgeschrieben - einen Wahlvorstand küren. 526 Teilnehmer*innen waren zusammengekommen. Doch es waren nicht nur Unterstützer*innen der Organisationsversuche anwesend.

»Unter den Anwesenden waren geschätzt deutlich über 100 Filialleiter*innen, stellvertretende Filialleiter*innen und Nachwuchs-Filialleiter*innen, die - ganz nach dem Drehbuch des klassischen Union-Busting - als antidemokratische Stänkerer und Chaoten fungierten, erkennbar an ihren schwarzen Aldi-Hemden«, berichtet Jessica Reisner. Die Mitarbeiterin von »Aktion Arbeitsunrecht« war Augenzeugin der gezielten Verhinderung einer Betriebsratswahl. Reisner konnte beobachten, wie die Filialleiter*innen die Versammlung von Beginn an durch ununterbrochene Zwischenrufe störten. Zudem versuchten sie, die Versammlung zu filmen, was jedoch unterbunden werden konnte. So konnten die Beschäftigten zunächst ihre Tagesordnung abarbeiten.

Doch nach knapp einer Stunde kam es zum Eklat. »Ein Filialleiter wollte sich zum Versammlungsleiter wählen lassen und forderte lautstark, offene statt geheime Wahlen durchzuführen«, berichtet Jessica Reisner. Er habe fälschlicherweise behauptet, dass alle, die mit offenen Wahlen kein Problem haben, per Handzeichen abstimmen können. Das aber ist falsch, eine geheime Wahl ist vorgeschrieben, wenn auch nur eine Person diesen Wunsch äußert. »Diese gesetzliche Reglung dient dem Schutz der Wählenden, und es spielt keine Rolle, wie viele Personen eine geheime Wahl wünschen«, betont Reisner.

Der Höhepunkt der Eskalation war, als mehrere Personen auf die Bühne stürmten, wobei es zu Gerangel und Beleidigungen kam. Die Initiator*innen brachen die Wahl ab. Zur Unterstützung der Security wurde die Polizei gerufen. Als nächsten Schritt wird das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand einsetzen, der die Betriebsratswahl vorbereitet. Damit hat das Aldi-Süd-Management Zeit, die es nutzen könnte, um mögliche Betriebsratskandidat*innen mit Abfindungen aus dem Betrieb zu drängen, sagt Elmar Wigand von »Aktion Arbeitsunrecht« gegenüber »nd.der Tag«. Dabei bezieht er sich auf dokumentierte Union-Busting-Methoden gegen aktive Gewerkschaftler*innen aus verschiedenen Filialen des Discounters. Wigand kritisiert, dass die Bundesregierung die angekündigte Gesetzesinitiative, die Behinderung von Betriebsratsarbeit zu einem Offizialdelikt zu erklären, bisher nicht in Angriff genommen hat. Dann müsste die Staatsanwaltschaft jetzt gegen die Personen ermitteln, die in Köln die Vorbereitung der Betriebsratswahl verhindern wollten.

Mit den für den 13. Mai geplanten Aktionen soll den Beschäftigten von Aldi Süd nun der Rücken gestärkt werden. Damit setzt die »Aktion Arbeitsunrecht« eine sieben Jahre alte Tradition fort. Am 13. März 2015 hatte der »Schwarze Freitag« Premiere. Damals gab es in mehr als einem Dutzend Städte in ganz Deutschland kleinere Protestaktionen gegen das Gebaren der Firma Neupack. Die Eigentümer*innen der mittelständischen Verpackungsfirma weigerten sich beharrlich, mit den Beschäftigten einen Tarifvertrag abzuschließen. Der monatelange Streik der Neupack-Beschäftigten sorgte bundesweit für Aufsehen und Solidarität.