nd-aktuell.de / 15.05.2022 / Berlin / Seite 1

Betriebsratswahl bei Lieferdienst Dropp nicht gekickt

Berliner Arbeitsgericht sieht keine groben Verstöße gegen die Wahlordnung

Moritz Aschemeyer

Beim Lieferdienst Dropp kann am Montag ein Betriebsrat gewählt werden. Mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung hatte das Unternehmen versucht, das zu unterbinden. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass mehreren Beschäftigten durch den Wahlvorstand der Zutritt zur Betriebsversammlung verweigert und deren Wahlrecht anerkannt worden sei. Ein von diesen Beschäftigten eingebrachter Wahlvorschlag sei nicht angenommen worden. Zudem hätten die meisten Beschäftigten die erforderliche Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten noch nicht erreicht.

Für eine Nichtigkeit der Wahl müssen allerdings offensichtliche und grobe Verstöße gegen Wahlvorschriften vorliegen. Solche konnte das Berliner Arbeitsgericht am Freitag offenbar nicht erkennen und wies den Antrag zurück. Der Wahlvorstand müsse jedoch zwei Personen, darunter den Leiter eines Warenlagers, in die Wählerliste aufnehmen. Hiermit, so die Argumentation des Gerichts, ließe sich das Risiko einer Anfechtung der Wahl senken.

Für den Wahlvorstand stellte sich die Situation so dar, dass die nicht zugelassenen Personen zum Zeitpunkt der Bestellung gar nicht dem Berliner Betrieb angehörten, sondern in anderen Dependancen oder in der Verwaltung tätig waren. Auch bestehe der Betrieb erst seit November, dementsprechend sei die Dauer der Betriebszugehörigkeit in diesem Fall unerheblich. Der Wahlvorschlag sei nicht eingegangen. Es sei zudem bei einer Arbeitnehmerversammlung zu Einschüchterungsversuchen durch das Management gekommen, bei dem der Organisierungsprozess in seiner jetzigen Form als illegal bezeichnet und die Initiatorengruppe »Dropp Workers Organize« in die Nähe gewalttätiger Ausschreitungen am 1. Mai gerückt worden seien. Des Weiteren habe ein Vorgesetzter einen Wahlvorstand mit Kündigung bedroht. Dropp war zu diesen Vorwürfen für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Rechtsanwalt Martin Bechert, der den Wahlvorstand vertritt, kritisiert das Verhalten der Firma. »Ich würde es als