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  • Verbrechen im Kolonialismus

Der Fall Rudolf Manga Bell

In Sachen Aufarbeitung des Kolonialismus tut sich die Bundesregierung immer noch schwer

  • Paul Dziedzic
  • Lesedauer: 4 Min.
In Kamerun ist die deutsche Kolonialzeit auch durch die Infrastruktur präsent.
In Kamerun ist die deutsche Kolonialzeit auch durch die Infrastruktur präsent.

Die Hinrichtung liegt nun schon über 100 Jahre zurück. Doch sie beschäftigt viele Menschen in Kamerun, allen voran eine Familie mit dem Namen Manga Bell. Denn ihr wohl berühmtestes Familienmitglied, der König der Duala, Rudolf Manga Bell, wurde in einem Schnellverfahren deutscher Kolonialjustiz zum Tode verurteilt und am 8. August 1914 hingerichtet, weil er sich gegen die koloniale Willkür stellte. Die Urenkelin des Widerstandskämpfers, Prinzessin Marilyn Douala Bell, hat nun eine Petition gestartet, die von der Bundesregierung eine Rehabilitierung ihres Urgroßvaters und seines Mitstreiters Ngoso Din fodert. »Bis heute weigert sich die deutsche Regierung, die Unschuld der Hingerichteten anzuerkennen«, heißt es in der Petition.

Eine der Erstunterzeichner*innen der Petition ist die Linke-Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen. Sie hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, in der es unter anderem um die Rehabilitierung von Manga Bell geht. Die Antwort auf die kleine Anfrage liegt »nd« vor. Darin äußert sich die Bundesregierung nicht konkret zu einer möglichen Rehalibilation: »Bereits im Fall des sogenannten Versöhnungsabkommens mit Namibia hinsichtlich des Völkermordes an den Herero und Nama hat die Bundesregierung kräftig versagt. Die Duala in Kamerun werden wohl auch unter der Ampel-Koalition, hundert Jahre nach den Justizmorden nicht mit deren Rehabilitierung rechnen können«, so Dağdelen.

Dabei ist der Fall sogar recht gut dokumentiert: »Man kann auf jeden Fall sagen, dass der Prozess gegen Rudolf Manga Bell rechtswidrig war, selbst nach Maßstäben des damaligen Kolonialrechts«, sagt Matthias Goldmann, Professor für internationales Recht an der EBS Universität Wiesbaden zu »nd«. Obwohl es rein rechtlich kompliziert sein könnte, die Rehabilitation einer nicht mehr lebenden Person einzufordern – politisch ließe sich das gut begründen.

Auch über den Fall Manga Bell hinaus fordern Aktivist*innen seit Jahren die Rehabilitierung antikolonialer Widerstandskämpfer*innen. Eine solche Forderung steht seit 2015 im Raum, initiiert vom Komitee für ein afrikanisches Denkmal in Berlin anlässlich des 130-jährigen Gedenkens an die Berliner Afrika-Konferenz. Die Bundesregierung hätte viele Möglichkeiten, Rehabilitierungen über den Fall Manga Bell hinaus einzuleiten, meint die Rechtsanwältin Sarah Imani von der Menschenrechtsorganisation ECCHR zu »nd«: »Man könnte ein Gesetz verabschienden, das Rehabilitierungsverfahren ermöglicht.« Das habe es in der Vergangenheit gegeben, wenn es um die Opfer der SED ging oder um Personen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden waren. »Das ist am Ende eine politische Frage. Ein solches Gesetz gibt es für Opfer von kolonialem Unrecht nicht«, so Imani.

Die Aufarbeitung der Kolonialverbrechen schreitet nur langsam voran. Die Anerkennung des Genozids an den Nama und Herero hat Jahre in Anspruch genommen und wäre ohne die energische Initiative der betroffenen Gemeinschaften nie vorangeschritten. »PR-technisch hat es die damalige Regierung clever gemacht, indem sie vermied, die Anerkennung des Genozids völkerrechtlich zu formulieren«, sagt Christian Kopp, Vorstandsmitglied bei Berlin Postkolonial zu »nd«. Auch wenn weitere Forschung nötig sei, so gebe es jetzt schon genügend Beweise dafür, den Kolonialismus selbst als Unrechtsregime anzuerkennen. In dem Falle, so Kopp, müsste die Bundesregierung sich bei den ehemals kolonisierten Ländern entschuldigen.

Der Meinung ist auch Sevim Dağdelen, die die jetzige Regierung in der Verantwortung sieht: »Es spricht der gerade von den Grünen gebetsmühlenartig deklarierten wertebasierten Außenpolitik Hohn, wenn die Ampel-Regierung nicht bereit ist, den deutschen Kolonialismus als Unrechtsherrschaft anzuerkennen.« Ein Grund, warum die Bundesregierung beim Thema Aufarbeitung des Kolonialismus so schwer tut, ist die Angst vor Reparationen, erklärt Imani von ECCHR.

Sevim Dağdelen sieht hinter dem schleppenden Prozess noch mehr: »Die Nachlässigkeit, mit der von den Spitzen im Auswärtigen Amt die historische Verantwortung Deutschlands in Kamerun und die Bitte um Entschuldigung und Vergebung kolonialer Verbrechen ganz offensichtlich behandelt, ist ein trauriger Beleg für die anhaltende neokoloniale Ignoranz.« Letztendlich kommt es auf die politischen Akteure sowohl innerhalb der betroffenen Gemeinden, den postkolonialen Staaten selbst sowie Aktivist*innen aus der Erinnerungspolitik an, den Druck auf die Bundesregierung weiter aufzubauen.

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