nd-aktuell.de / 22.06.2022 / Kommentare / Seite 1

Was macht der Auslandsgeheimdienst eigentlich beruflich?

Dass Franco A. weder dem Militärischen Abschirmdienst noch dem Bundesnachrichtendienst auffiel, wirft Fragen auf

Daniel Lücking

»Er ist ein rechtsradikaler Terrorist.« So deutlich spricht es Karin Weingast als Vertreterin der Bundesanwaltschaft in ihrem Abschlussplädoyer gegen den Bundeswehroffizier Franco A. aus. Diese Frage darf nach dem Ende des Prozesses über fünf Jahre nach der ersten Verhaftung des mittlerweile 33-jährigen Offenbachers immerhin als geklärt angesehen werden. Als nicht geklärt und kaum beleuchtet muss indes die Frage nach der Rolle der Geheimdienste bewertet werden. 

Insbesondere weil das Militär eng mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) verwoben ist, erklärt sich nicht, warum Franco A. dort niemandem aufgefallen sein soll. Immerhin leistete er nicht in irgendwelchen bedeutungslosen Feld-, Wald- und Wieseneinheiten seinen Dienst ab. Schon das Studium an einer Eliteakademie des französischen Heeres kann kaum ohne Kontakte zum B»nd« abgelaufen sein. Später stationiert im Jägerbataillon 291 in Illkirch-Graffenstaden im Elsass, dem Standort der Deutsch-Französischen Brigade, wies Franco A. erneut einen Bezug zu den Interessenbereichen des Auslandsgeheimdienstes auf. Schon das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland, das in vielen anderen Kontexten so hoch gehalten wird, müsste eine intensive Überprüfung des in Auslandsdienststellen eingesetzten Personals mit sich bringen. Wenn nicht zu Beginn einer Stationierung, dann spätestens zu dem Zeitpunkt, als Franco A. durch seine rassistische Masterarbeit aufgefallen war. 

Nicht zuletzt ist auch der Bereich Militärgeschichte, der diese Masterarbeit überprüfte, traditionell eine Schnittstelle zum Bundesnachrichtendienst. Dass die nötigen Konsequenzen beim Bundesnachrichtendienst, beim Militärischen Abschirmdienst wie auch im Bereich Militärgeschichte gezogen werden, ist aufgrund der vorgeschobenen Geheimhaltungsbedürftigkeit leider zu bezweifeln. Der Staat bleibt im Fall Franco A. ein weiteres Mal eine Erklärung schuldig, wie gegen Strukturen vorgegangen wird, die Rechtsterrorismus begünstigen.